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veröffentlicht 2004, aktualisiert Dezember 2006

Dauerkrise unserer Sozialsysteme

Der Sozialstaat - nicht nur in Deutschland - hat sich verausgabt. Die Folgen: Bei den meisten Arbeitnehmern reichen die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung künftig nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Versorgungslücke wird sich noch vergrößern. 

Deutschland wird heute offensichtlich vom Ausland als ein Land mit relativ wohlhabenden Rentnern und Pensionären wahrgenommen, das zunehmend seine Substanz verbraucht. Dabei wird freilich einiges verschwiegen. Etwa dass die gesetzliche Rentenversicherung jahrzehntelang in hohem Maße mit versicherungsfremden Leistungen belastet wurde. Oder dass die Abnahme der Beitragseinzahler durch technische Fortschritte in der Produktivität kompensiert wird und zudem das Umlageverfahren relativ krisenfest ist und um vieles weniger Betriebskosten verursacht als die privaten Vorsorgesysteme der kapitalgedeckten Rente.

Die zaghaften Reformen der bisherigen Regierungen haben wenig gebracht und viel gekostet. Außer Spesen nicht viel gewesen. Statt dessen wird mannigfach über die nächsten Reformen geredet. Nicht weil das Sinn macht, sondern weil einzelne Personen, Gruppen und private Versorgungsunternehmen und Banken kräftig daran verdienen.

Die Finanzlöcher der Rentenkassen werden oberflächlich mit der geänderten demografischen Situation und Entwicklung wie steigende Lebenserwartung der Bevölkerung, Geburtenrückgang, geringere Lebensarbeitszeit usw. in Zusammenhang gebracht. Die Veränderung der Bevölkerungszahl ist in der Propaganda der Politiker und der privaten Versorgungswirtschaft mit die wichtigste Bezugsgröße für die weitere Entwicklung der allseits offenen Sozialsysteme, als da wären:

  • weitere Zunahme der statistischen Lebenserwartung

Die Lebenserwartung der Bevölkerung ist seit Entwicklung der Rentenformel in Deutschland vor mehr als 40 Jahren um 8 Jahre gestiegen.

(Statistisches Bundesamt, Wiesbaden)

Um die Jahrhundertwende hatten Neugeborene in Deutschland statistisch eine durchschnittliche Lebenserwartung von 45 Jahren, Im Jahr 2000 werden neugeborene Jungen Ø 75 Jahre alt, Mädchen Ø 81 Jahre. Auch für ältere Personen ist die Lebenserwartung gestiegen. Haben wir dabei eine realistische Einschätzung, wie sich bei einer weiteren Erhöhung der Lebenserwartung der Bevölkerung die Kosten im Gesundheitswesen entwickeln?

  • Geburtenveränderung in Deutschland

In Deutschland werden viel zu wenig Kinder geboren. Mit Einführung der Anti-Baby-Pille im Jahre 1967 war ein Mittel geschaffen, die Wunschkinderzahl zu realisieren. Die Zahl der Geburten ging in Westdeutschland in weniger als 10 Jahren (sog. Pillenknick) um mehr als 40% zurück, die Geburtenrate fiel auf unter 10 ‰. Wir gehören damit zu den Ländern mit der geringsten Geburtenrate weltweit.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Werden zum Beispiel 300.000 Kinder pro Jahr zu wenig geboren, dann werden 20-30 Jahre später 150.000 Wohnungen weniger gebraucht und vermutlich 250.000 Autos nicht gekauft. Zu niedrige Geburtenzahlen und abnehmende Bevölkerungszahlen beeinträchtigen das Wirtschaftswachstum erheblich.

  • Bevölkerungspyramide wird zum Bevölkerungsbaum

Heute leben in Deutschland etwa 82 Millionen Menschen, davon etwa 7,3 Millionen Ausländer. Deutschland ist das bevölkerungsreichste Land innerhalb der Europäischen Union und liegt weit vor Großbritannien, Italien und Frankreich mit jeweils etwa 57 bis 59 Millionen Einwohnern. 

Nach der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2000) wird die Bevölkerungszahl Deutschlands in den nächsten 50 Jahren um mindestens 12 Millionen auf etwa 65 bis 70 Millionen Menschen im Jahr 2050 je nach Annahmen zur Zuwanderung abnehmen.

Entwicklung der Bevölkerungsstruktur in Deutschland

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Dazu kommt es, weil wie in den letzten 3 Jahrzehnten wahrscheinlich auch in den nächsten 5 Jahrzehnten mehr Menschen sterben, als Kinder geboren werden. Bis zum Jahr 2050 werden die Menschen im Alter von 58 bis 63 Jahren zu den am stärksten besetzten Jahrgängen gehören. Heute (2007) sind es die 35- bis 40-jährigen.

Der Altersaufbau der Bevölkerung wird sich umkehren. Immer weniger junge Menschen, die in jungen Jahren immer später (aufgrund längerer Ausbildungszeiten) in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, stehen einer wachsenden Zahl von Rentenempfängern im Alter gegenüber.

  • Verringerung der Lebensarbeitszeit

Die vom Gesetzgeber erwartete Lebensarbeitszeit von mindestens 45 Jahren ("Standardrentner") wird heute in den seltensten Fällen erreicht. Viele Menschen beginnen nicht mehr mit 14 Jahren eine Berufsausbildung, sondern kommen oftmals 10 Jahre später aus Fach- und Hochschulen, um dann mit 60 oder noch früher in den Vorruhestand zu gehen. Auch Babypausen und Teilzeitarbeit sorgen für kürzere Rentenbeitragszahlungszeiten. Es werden folglich weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenkassen einbezahlt.

Wenn aber die Beitragszeiten immer kürzer und die Rentenzeiten immer länger werden, kann das jetzige kollektive Rentensystem für die nächste Generation nicht aufrechterhalten werden.

 

Aus diesen Gründen müssen zur Abdeckung des Grundbedarfs die Pflichtbeiträge erhöht und die Leistungen weiter gekürzt werden. Bisher hat sich jedoch jede Bundesregierung durch eine Politik des Laisser-faire mehr oder weniger davor gedrückt, den Zwangsversicherten die Konsequenzen glasklar aufzuzeigen, nämlich dass das Modell der beitragsbezogenen umlagefinanzierten Rente aufgrund der Fehler der Vergangenheit mit Garantie (!) ausläuft! Die Fakten liegen seit Jahren auf dem Tisch.

Erst Anfang der 90er Jahre begann die Regierung langsam umzusteuern. 1997 sollte ein demografischer Faktor in der Rentenformel die künftigen Rentenerhöhungen eindämmen. Dann kam Kanzlerkandidat Schröder und mit ihm der nächste Rentenbetrug. Auf der SPD-Wahlkampfkarte 1998 war aufgedruckt: "Wir halten, was wir versprechen". Kaum im Amt ließ Schröder die Rentenreform des Arbeitsministers Blüm mitsamt demographischen Faktor wieder einstampfen, bis er am 10.09.2003 im Bundestag ohne wenn und aber zugab, dass es falsch gewesen sei, den demographischen Faktor abgeschafft zu haben. "Ich sage Ihnen: Das war ein Fehler" ... und ein besonders teuerer noch dazu wegen der verlorenen Reformjahre.

Zwar hat die rot-grüne Regierung Schröder mit ihrem zögerlichen Einstieg in den Umstieg 2001 der zusätzlichen privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge - die "Riester-Rente" (Altersvermögensgesetz), später kam noch die "Rürup-Rente" hinzu - dann doch dafür gesorgt, dass die Eigenvorsorge weit mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung rückte, aber das war es im wesentlichen auch schon. Die Zeche dafür zahlen nun die Steuerzahler und künftigen Rentner!

Das gesetzliche Korsett der kapitalgedeckten "Riester- und Rürup-Rente" mit 0-Prozent-Rendite-Garantie ist kostenüberladen und unflexibel. Bekanntlich werden die erwarteten Renditen "riester- oder rürupgeförderter" Versicherungsprodukte (Geldanlagen, Leibrente) durchschnittlich deutlich geringer ausfallen als bei normalen inflationsgefährdeten Geldanlagen - eingeschränkter Vermögenserhalt (real), nicht nur für Hinterbliebene! Die Opposition sprach bei der Einführung gar von einem "bürokratischen Monster". Selbst die Betriebsrente auf Riesterbasis wird die Erwartungen nicht erfüllen. Die wenigsten Mitarbeiter sind bereit, ihrer Personalabteilung sämtliche Vermögens- und Einkommensinformationen per Fragebogen zur Verfügung zu stellen oder langfristig in der Lage, erfahrungsgemäß laufende Beitragszahlungen jahrzehntelang konfliktfrei zu erbringen. So ist es für viele Sparer besser, sich nicht den vielen Zwängen und der nachgelagerten Besteuerung im Alter zu unterwerfen und eine eigenständige flexible und vor allem renditestarke, inflationsgeschützte Sachwertanlage (international diversifiziert) für die langfristige Altersvorsorge (Jahrzehnte) zu wählen statt wenig rentable, inflationsgefährdete "riester- oder rürupgeförderte" deutsche Versicherungsprodukte.

Nichtsdestotrotz verschickte die Rentenversicherung ab 2002 irreführende "Informationsbriefe", in denen künftigen Rentnern Rentensteigerungen von bis zu 3,5% (!) jährlich in Aussicht gestellt wurden.

 

Die Schrumpf-Rente trifft jeden

- Wirrwarr wird immer größer -

Die steuerfinanzierte Grundrente (Mindestrente) in Form der Sozialhilfe und steuerfinanzierte Bundeszuschüsse (2004: € 77,4 Mrd. (!) - mit steigender Tendenz) haben wir ja bereits. Würde der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ebenfalls über Beiträge erhoben, läge der Beitragssatz der GRV bei 28% (direkter und indirekter Beitragssatz)! In den 60er Jahren betrugen die Beiträge in die damals noch "gesunde" GRV lediglich 14% des Bruttolohns.

Nicht nur die Inflation und weitere Nullrunden entwerten die künftigen Renten. Der bereits durch die Große Koalition beschlossene "Nachholfaktor" sieht vor, dass die Gesetzlichen Renten künftig auch dann nicht steigen (Rentenbremse), wenn es kräftige Lohnerhöhungen für die Arbeitnehmer geben sollte.

Wenn die Alterseinkünfte aber auf Jahrzehnte kaum oder gar nicht mehr steigen, frisst die jährliche Preissteigerungsrate die Kaufkraft der Renten weiter auf. Nach Ansicht von Prof. Raffelhüschen, Ökonomieprofessor an der Uni Freiburg wird es bis 2035 (*) fast keine Rentenerhöhungen mehr geben: "Wir werden für lange, lange Zeit viele, viele Nullrunden haben" (Rheinische Post, 14.01.2006). Reale Rentenkürzungen bis zum Sankt Nimmerleinstag wären praktisch die Folge. Das wird auf Millionen von Rentnern und Beitragszahler zukommen: Dass die gesetzliche Rente künftig real sinkt, aber die üppige Altersversorgung der Politiker, die darüber entscheiden, wohl weiter steigt - auf Kosten der Steuerzahler natürlich.

Zusätzlich werden die Renten immer mehr besteuert! Die Beitragszahler müssen immer tiefer in die Tasche greifen. Der Renten-Beitragssatz wird ab 2007 von 19,5% auf 19,9% steigen. Trotzdem laufen die Sozialkassen weiter aus dem Ruder.

Warum dürfen Politiker so täuschen?

Hat schon mal einer durchgerechnet, wie hoch die gesamtwirtschaftlichen Lasten unserer kollektiven Sozialsysteme sein werden? Wer soll das noch bezahlen? Wie viel zahlen eigentlich die Berufspolitiker und (halb) staatlich alimentierten Besitzstandswahrer aus eigener Tasche in die GRV ein, die heute über die GRV entscheiden? Wer wird wohl besser eine Sache zufriedenstellend für seine Zielgruppe regeln wollen, der, der selbst davon betroffen ist und für sein heutiges Tun, Dulden oder Unterlassen auch einmal später die Konsequenzen tragen muss oder derjenige, der nichts zu verlieren und auch nichts mehr zu gewinnen hat, weil für ihn eh schon die staatliche Luxus-Vollpension geregelt ist? Ein Schelm, wer böses dabei denkt. 

Fakt ist aber auch, dass den ehemals vollen Rentenkassen in der BR Deutschland durch die jeweils herrschende Politik über  v i e l e   J a h r z e h n t e  versicherungsfremde Leistungen aufgebürdet wurden, herausgenommen für eindeutig gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die eigentlich aus Steuermitteln über den Bundeshaushalt zu finanzieren gewesen wären. Die zweifelhaften Gutmenschen bleiben dezent im Hintergrund. Versicherungsfremde Leistungen sind Leistungen, die nicht durch Betragszahlungen erworben wurden (Fremdrentengesetz, Kriegsfolgelasten, Kosten der "Wiedervereinigung" usw.). Dazu hat das Bundessozialgericht (BSG) in der Auferlegung von "Fremdlasten" und deren Auswirkungen auf den Beitragssatz der Rentenversicherung keinen Verfassungsverstoß gesehen (Urteil vom 17.12.1985, 12 RK 38/83; Urteil vom 29.01.1998, B 12 KR 6/97 R). Zudem hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das BSG-Urteil vom 29.01.1998 nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 29.12.1999, 1 BvR 679/98). Das Milliardending auf Kosten der deutschen Beitragszahler und Rentner - durch die Gesetzgebung des Deutschen Bundestages erst ermöglicht. Soviel skizzenhaft zur legalen Erosion / Plünderung der gesetzlichen Rentenversicherung. Und was sich sonst noch so in der Rentenkasse findet, sind keine realen Werte, sondern Papier-Schuldscheine, die nur mit immer neuen Schuldscheinen bezahlt werden können. Quintessenz: Praktisch keine Vermögensmasse, kein Sparstrumpf in den Händen der Politiker ist jemals sicher!

Die Menschen messen die Politik an Taten und nicht an Worten. Wie sagte es 1993 der damalige Bundesarbeitsminister: "Diese gute alte Rentenversicherung hat zwei Weltkriege überlebt, Inflation überlebt, sie ist die sicherste Alterssicherung". Und wieder ver - sprach Blüm 1998: "... die Rente ist sicher" - sicher war aber schon damals, dass das Geld für die heute beitragszahlende jüngere Generationen nicht mehr reicht. Legendär: Im April 1986 klebte Blüm sogar eigenhändig auf dem Bonner Marktplatz eines von 15.000 Plakaten mit der Aufschrift: "denn eins ist sicher: Die Rente". Dürfen Politiker so dreist die tatsächliche Lage der gesetzlichen Rente schönreden, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden? Was kein Gesetz verbietet, kann kein Gericht bestrafen. Schwamm drüber. Das wäre damit dann wohl fürs erste geklärt ...

 

Was viele nicht mehr wissen - geschichtlicher Rückblick

Altersvorsorge war traditionell eine Aufgabe, die über Jahrhunderte dem Familienverbund oblag. Mit der aufkommenden Industrialisierung und der damit zusammenhängenden geografischen Mobilität mit gleichzeitiger Verarmung weiter Bevölkerungsschichten wurde als Reaktion darauf im ausgehenden 19. Jahrhundert im Rahmen der Sozialgesetzgebung die gesetzliche Altersrente eingeführt.

In den ersten Jahrzehnten seit Einführung unter Bismarck beruhte die staatliche Rentenversicherung auf dem sog. Kapitaldeckungsverfahren. Diese Versicherung bot lediglich eine  g e r i n g e  Einkommensergänzung. Rentenansprüche einzelner Versicherter wurden angespart und die spätere Rente wurde aus dem vorher angehäuften und verzinsten Kapitalbestand bezahlt.

Der Anfang vom Ende des kapitalgedeckten Rentensystems kam aber mit der Weltwirtschaftskrise und dem Zweiten Weltkrieg. Das einst angesammelte Geldvermögen (Kapitalstock) zur Deckung späterer Renten hatte durch zwei Weltkriege, Inflation und Wirtschaftskrise weitgehend seinen Wert verloren (eine Mahnung an die heute noch unerschütterliche Generation der Geldvermögenssparer!!!). Am Beispiel der Währungsreform 1948 wird dies besonders krass deutlich:

Umstellungsgesetz vom 20.06.1948 (mehrfach ergänzt) - Gesetz Nr. 63 / Verordnung Nr. 160 der Militärregierungen Deutschlands

(Annahmen)
Umstellung von

 

Umstellungsverhältnis

RM

in DM

 

RM

:

DM

―► Lebensversicherungsscheine (gesparte Prämienreserven) 10.000 650 DM   100 : 6,5
  aber: Prämienzahlungspflicht nach dem 20.06.1948 50 50 DM  

1

: 1

Private inländische Geldvermögensbesitzer verloren fast alles. Letztendlich 93,5% des privaten inländischen Geldvermögens wurde entwertet. Auch die Lebensversicherungsscheine (kapitalgedeckte Rente) gehörten dazu, mit Ausnahme der Lebensversicherungsscheine von Angehörigen der Vereinten Nationen. Das Umstellungsverhältnis der "inländischen" Lebensversicherungsscheine (gesparte Prämienreserve) mit Einführung der D-Mark (DM) betrug am 20.06.1948 letztendlich 100 zu 6,5. Das heißt, für 100 Reichsmark (RM) erhielt man gerade mal 6,5 Deutsche Mark (DM). So wurden aus 10.000 RM Rückkaufswert zum Beispiel 650 DM. Die Prämienzahlungspflicht musste aber unverändert im Verhältnis 1:1 fortgesetzt werden. Aus einer alten Versicherungsprämie von beispielsweise 50 RM wurden 50 DM neue Versicherungsprämie. Ein herrliches Geschäft. Fragt sich bloß für wen.

Das Rentenvermögen derjenigen, die jahrelang in die Rentenkasse eingezahlt hatten, war einprägsam entwertet worden. Bestehende Rentenanwartschaften reichten nicht mehr zum Traum des sorgenfreien Lebensabends. 

Das "alte" kapitalgedeckte Rentensystem wurde in den 1950er Jahren nach den leidvollen Erfahrungen der Hyperinflation 1923 und der Währungsreform 1948 nach heftigen politischen Auseinandersetzungen schrittweise auf das heute dominierende Umlageverfahren umgestellt. Der sog. "Generationenvertrag" war geboren: Die Jungen zahlen für die Alten. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip: Versicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen Pflichtbeiträge während des gesamten Erwerbslebens in die gesetzliche Rentenversicherung. Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart (Kapitalstock), sondern für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitige Rentnergeneration verwendet. Dafür bekommen sie später eine staatliche Rente in der Erwartung, dass die nachfolgende Generation auch dazu in der Lage und auch dazu bereit ist, für sie das gleiche zu tun. Dafür besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sog. Anwartschaft). Die grundlegende Rentenreform von 1957 schuf ein System, das eine weitgehende Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand gewährleisten sollte. Das funktioniert aber nur solange, wie es viele Junge und wenig Alte gibt und die Politiker sich nicht an den Rententöpfen (versicherungsfremde Leistungen) legal vergreifen dürfen.

 

Das Ende der Versorgungsillusion

Nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Wirtschaftswissenschaftler *) wird es jedoch aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland im Jahre 2040 so sein, dass ein Arbeitnehmer einen Rentner versorgen muss:

1 Rentner 1 Rentner 1 Rentner 1 Rentner
viele Arbeitnehmer 3 Arbeitnehmer 2 Arbeitnehmer 1 Arbeitnehmer
|  |  | |
gestern heute  morgen übermorgen (2040)

*) Schätzung der 9. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2000)

Das verlogene Märchen vieler Sozialpolitiker über die scheinbar sichere Rente im Schlaraffenland Deutschland wird mit einem bösen Erwachen enden. Der Kuchen wird kleiner. Fakt ist schon jetzt, dass wir heute mit unseren gesetzlichen Rentenbeiträgen die Generation der heutigen Rentner finanzieren und buchstäblich kaum noch einen Cent mehr zu unserer eigenen späteren Rente beisteuern / übrig haben werden. 

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, http://www.deutsche-rentenversicherung.de)

Die Nachhaltigkeitsrücklage (bis 31.07.2004 "Schwankungsreserve") der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) unter Berücksichtigung der steuerfinanzierten Bundeszuschüsse (2006: rund € 78 Mrd.) betrug zum Jahresende 2005 nur noch 0,11 Monatsausgaben (also = 3 Tage!) und soll in den Jahren 2006-2007 nach dem Willen der Politiker auf 0,2-0,3 Monatsausgaben (also = 6-9 Tage) steigen. Woher dieser Zweckoptimismus stammen soll, bleibt offen [Anmerkung: Die Monatsausgabe beziffert den Zeitraum an Tagen zwischen den Einzahlungen der Arbeitgeber an die GRV und den daraus resultierenden Zahlungen der GRV an die Rentner. Eine Monatsausgabe von 0,5 zum Beispiel entspricht 50% = ½ also = 15 Tage].

Zur Erreichung dieses Ziels wurde im Herbst 2005 die Notbremse gezogen. Das Einzugsverfahren für die Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wurde geändert. Arbeitgeber müssen seither die Rentenbeiträge im Monat der Fälligkeit überweisen. Rund 10 Milliarden Euro wurden damit den Unternehmen an Liquidität entzogen, vom bürokratischen Mehraufwand ganz zu schweigen.

Reformlügen - Rente auf Pump

Um allein die Rentenzahlungen für den Monat November 2005 aufrecht zu erhalten, musste die deutsche Bundesregierung 900 Mio. Euro frische Schulden aufnehmen. Die Rententöpfe sind schlicht leer. Es herrscht Frust statt Vertrauen. Durch massive Steuersubventionen wird die umlagefinanzierte gesetzliche Altersversorgung am Leben gehalten. Noch einmal ganz deutlich: Rund 78 Milliarden Euro zusätzliche Steuergelder werden allein im Jahr 2006 als Bundeszuschuss benötigt, um die laufenden Kosten der Rentenversicherung zum Beispiel für versicherungsfremde Leistungen zu deckeln und die Nachhaltigkeitsrücklage auf diesem niedrigem Niveau zu halten. Hinzu kommt der ständig aushöhlende Kaufkraftverlust durch Preissteigerungen und weitere Belastungen der Rentner durch Sozialversicherungsbeiträge auf die Rente und künftige Steuerzahlungen.

Eine ungewisse Zukunft für uns und unsere Kinder! Werden unsere Kinder noch eine staatliche Alterssicherung haben? Sind die öffentlichen Kassen bis dahin vollends legal geplündert? Droht uns im "Rentenalter" der tiefe Fall? Um das heutige Rentenniveau ohne Erhöhung der Beitragssätze und Steuern beizubehalten, werden die Geburtsjahrgänge nach 1945 wahrscheinlich über das 70. Lebensjahr hinaus arbeiten müssen, vielfach keine Betriebsrente haben und von ihren privaten Ersparnissen leben müssen. Das erschöpfte öffentliche Rentensystem wird zwar nicht grundsätzlich zusammenbrechen, fraglich bleibt aber, wie hoch die künftige steuerfinanzierte Hunger-Rente am staatlichen Suppentopfhenkel über Sozialhilfeniveau noch sein wird.

 

Renditen der Gesetzlichen

Rentenversicherung im Sinkflug

Für Jüngere ein schlechtes Geschäft

Der Druck auf die gesetzlichen Rentenversicherungen (GRV) wird weiter zunehmen. Millionen Versicherte vergleichen, wie unbefriedigend sich ihre Ansprüche in der klammen gesetzlichen Rentenversicherung und wie vorteilhaft sie sich im Bereich privater Vorsorge entwickeln. Es werden immer mehr Menschen versuchen, die gesetzlichen Rentenversicherungen zu verlassen und anderweitig für das Alter vorzusorgen. Diese Haltung ist eine Folge des sich weiter verschlechternden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Jüngere Jahrgänge dürfen erwarten, aus dem GRV-System nominal weniger zurück zu erhalten als sie eingezahlt haben. Werden die Pflichtbeiträge der Versicherten in die GRV als "Investition" und die späteren Rentenzahlungen als "Kapitalertrag" angesehen, gehen die sog. "Renditen" für Jüngere von Jahrgang zu Jahrgang dramatisch zurück, so die Berechnungen des DIA (Deutsches Institut für Altersvorsorge, http://www.dia-vorsorge.de, Expertise über die Rentenreform 2001). In der Studie wurde eine Inflationsrate von lediglich 2% pro Jahr unterstellt (Renteneintrittsalter 65 Jahre):

Basis:

Rentenreform 2001

günstiges Szenario

Frauen erzielen aufgrund ihrer längeren Rentenbezugsdauer eine etwas im Durchschnitt höhere Mini-Rendite als Männer. 

Basis:

Rentenreform 2001

günstiges Szenario

Etwas günstiger sind die Mini-Renditen aufgrund der Hinterbliebenenversorgung bei verheirateten Versicherten. Verläuft die wirtschaftliche Entwicklung weniger vorteilhaft (ungünstiges Szenario), dann liegen die ausgewiesenen Renditen deutlich niedriger.

Lohnen sich noch die hohen GRV-Beiträge für die Versicherten?

Die Frage muss mit einem eindeutigen "NEIN" beantwortet werden. 

Trotzdem werden jüngere Generationen gezwungen, Geld zu praktisch null Rendite in die gesetzlichen Rentenkassen zu pumpen. Selbst wenn die Kapitalrenditen als Folge der demographischen Umbrüche künftig rückläufig sein sollten, wird die private Vorsorge noch immer effizienter sein als das bestehende Rentensystem.

Rentenwunsch und Rentenwirklichkeit

Zur "eigenen" Rente - egal ob gestern, heute oder morgen - leisten die einen Beitrag, die künftige Beitragszahler, also Kinder in die Welt setzen und aufziehen - und wer dies heute tut, der legt drauf bzw. wird benachteiligt mit zum Teil deutlichen Abstrichen im Lebensstandard - insbesondere, wenn die vormals arbeitende Ehefrau als Mitverdienerin wegen der Kindererziehung und -betreuung ausfällt. Kinder sind teuer - durchschnittlich € 400 pro Monat und pro Kind (Stand 2003). Da kann sich jeder selbst ausrechnen, was von seinem frei verfügbaren Nettoeinkommen übrig bleibt. Wir haben heute in Deutschland immer noch familienpolitische Rahmenbedingungen, unter denen viele junge Menschen es sich nicht leisten können, Kinder zu bekommen und aufzuziehen. Das muss sich dringend ändern.

Die Förderung von Kindern ist mit die wichtigste Investition in die Zukunft!

 

Die Vorsorgepyramide

Junges Sparen schafft Vorsorge

Grundzüge der Altersvorsorge bis 31.12.2004

Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, reicht die gesetzliche Rente keinesfalls mehr aus. Eigeninitiative ist dringend gefordert. Dies bedeutet auch, dass Sie künftig wohl mehr betrieblich und / oder privat vorsorgen müssen. Die drei Säulen der deutschen Altersversorgung mit Verfalldatum 31.12.2004:

Drei-Säulen-Modell

| | |
1. 2. 3.
| | |

staatlich

Basisversorgung

betrieblich

Zusatzversorgung

privat

Eigenversorgung

| | |
gesetzliche Rentenversicherung  betriebliche Altersvorsorge Privatvorsorge

gesetzliche Rente (GRV)

Berufsständische Versorgung (BSV)

Alterssicherung der Landwirte (AdL)

Beamtenversorgung

Betriebsrenten

zumeist betriebliche Rückstellungen

hauptsächlich Lebensversicherungen

sonstige Einkünfte aus

Leibrenten (Riester-Rente, Rürup-Rente)

Immobilienfonds

Aktienfonds-Sparpläne

PZusage UKasse PFonds PKasse DirektV
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD)
| | |
umlagefinanziert zumeist kapitalfinanziert kapitalfinanziert

80 %

5 %

15 %

Ø Einkommenszusammensetzung von Zwei-Personen-Rentnerhaushalten

In Deutschland dominierte die erste Säule sehr stark und verdrängte fast vollständig die beiden anderen. Da aber die Beitragszeiten immer kleiner und die Rentenzahlungszeiten immer länger wurden (demografische Herausforderung), war eine Reform der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme unausweichlich. Auslöser war auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002. Die Rahmenbedingungen der Altersvorsorge hin zu mehr Eigenvorsorge (auch staatlich gefördert) wurden maßgeblich verändert.

 

Grundzüge der Altersvorsorge ab 2005

Zum 01.01.2005 trat das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft. Kernpunkte der Reform waren:

Aufzählung Angleichung der Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen
Aufzählung bis zum Jahr 2025 werden die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Vorsorge steuerlich stärker freigestellt
Aufzählung Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte mit Endstufe Jahr 2040
Aufzählung Wegfall des Steuerprivilegs bei Kapitallebensversicherungen
Aufzählung Einführung der sog. "drei Schichten" mit jeweils unterschiedlicher steuerlicher Behandlung. Die Schichten (Basisversorgung, Zusatzversorgung, Kapitalanlageprodukte) der persönlichen Absicherung betreffen auch die Bereiche: Hinterbliebenenschutz, Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung.

 

zur 1. Schicht: Basisversorgung (gesetzliche Vorsorge)

Das deutsche Rentenversicherungssystem wird zu etwa 70% durch Beiträge finanziert. Ein Zuschuss des Bundes deckt die übrigen knapp 30% der Ausgaben. Zur Sanierung der gesetzlichen Rente tragen nicht nur der inzwischen eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel und weitere "Nullrunden" bei. Vielmehr wird die gesetzliche Rente auch durch Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre entlastet. Die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters beginnt ab dem Jahre 2012 bis sie im Jahr 2029 die Endstufe mit 67 Lebensjahren erreicht hat (Stand 2006).

Beamte und Gleichgestellte (Richter, Berufssoldaten) zahlen keine eigenen Beiträge ein, dafür sind deren Gehälter niedriger bemessen als es für gleichwertige Tätigkeiten in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angemessen wäre.

Zur ersten Schicht (Basisversorgung) gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke der Freiberufler, die landwirtschaftliche Alterskasse und die Basis-("Rürup")-Rente.

 

Staatliche geförderte Privatvorsorge: Riester-Rente, Rürup- / Basis-Rente

- mit ein paar mittelgroßen Haken, es ist nicht alles Gold was glänzt -

Nachteile: Die entstandenen Versorgungsanwartschaften dürfen für diese Leibrentenformen nicht beliehen, veräußert, übertragen oder vererbt werden. Auszahlungen finden frühestens ab dem 60. Lebensalter statt: bei der Rürup-Rente in Form einer lebenslangen Rente, bei der Riester-Rente werden max. 30% als Einmalbetrag ausgezahlt, der Rest als lebenslange Rente - volle, nachgelagerte Besteuerung inklusive. Das heißt klipp und klar: Der Sparer ist nicht mehr Herr über sein Geld.

Beiträge zu Riesterprodukten fördert der Staat mit Zulagen (Grund- und Kinderzulage), diese sind als Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Beiträge zu Rürupprodukten sind steuerlich in begrenztem Umfang als Sonderausgaben absetzbar. Jedoch belasten die Verpflichtungen zur Garantie der eingezahlten Beiträge die Renditemöglichkeiten erheblich. Leibrenten lohnen sich nur für Senioren über 91 Jahre! Stolze Kosten, bescheidene Renditen. Prof. Bockholt (Handelsblatt 27.02.2006): "Mit jedem Bundeswertpapier fahre ich besser". Fazit: Wer nicht so alt wird, verschenkt Teile seiner Versicherungssumme an die Produktgeber.

Reinhard Jellen (http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/22/22519/1.html&words=Rente) am 24.04.2006 bei Telepolis unter 'Gehirnwäsche der Sonderklasse: Albrecht Müller über die Riesterrente, die Große Koalition und neoliberale Netzwerke': "Das Umlageverfahren ... arbeitet preiswert und sicher. ... werden gerade mal 4% der Einnahmen, also der Beiträge für die Verwaltung aufgewandt. Norbert Blüm [ehemaliger Bundesarbeitsminister] spricht von 1,5%. In jedem Fall verursacht das Einnehmen der Beiträge und das Auszahlen der Renten um vieles weniger Kosten als die privaten Vorsorgesysteme."

"... Verwaltung und Vertrieb der Riester-Rente nehmen etwa 10% in Anspruch; das chilenische Modell der Privatvorsorge, das ... eine Art Vorreiterrolle für die Kommerzialisierung der Altersvorsorge spielte, verbraucht 18% der eingenommenen Versicherungsprämien, andere Systeme 25%, in Großbritannien bis zu 40%. Diese Kosten fallen an für den Betrieb, für Vertrieb, für Werbung, für Kapitalanlage und Spekulation [!], für Provisionen und Beratungshonorare und dann auch noch für den Gewinn der Lebensversicherungsunternehmen. Diese Kosten müssen erst einmal verdient werden. Da muss die Rendite schon sehr hoch sein. Das ist sie aber nicht. Manche der Versicherer spekulieren auf den Aktienmärkten, um auf bessere Renditen zu kommen. Viele haben dabei viel verloren. Das ist der zweite Aspekt: Das Risiko der privaten Vorsorge ist um vieles höher als beim Umlageverfahren."

Und nicht zu vergessen: Im Rentenalter sind die Rentenzahlungen  v o l l  steuerpflichtig - auf die Einkommensspitze obendrauf! Soviel zu den steuerfinanzierten "Geschenken" des Staates. Diese "Geschenke" holt sich natürlich der Staat durch die nachgelagerte Besteuerung größtenteils wieder zurück. Vielfach bedeutet das, dass Rentner künftig deutlich weniger Geld zur Verfügung haben werden als bisher. Auf die Rentner der Zukunft kommen enorme steuerliche Belastungen zu! Den Rest an Kaufkraft der Renten erledigt garantiert die Inflation! Heute stammen die vermeintlichen "Geschenke" des Staates aus den Krediten der gigantischsten Staatsverschuldung aller Zeiten, morgen sind das die höheren Steuer- und Abgabenzahlungen, die dem deutschen Steuerkuli abgesaugt werden. Und einer ins Haus stehenden  W ä h r u n g s r e f o r m  tun natürlich die Rentenzahlungen, egal ob gesetzlich, betrieblich oder privat, einschließlich der Riester- und Rürup-Verträge, auch nicht besonders gut.

Stirbt der Versicherte, ist das angesparte Kapital für die Erben verloren, denn dieses wird nur an den Versicherten ausbezahlt - die Kinder gehen leer aus! Ausnahme: unter gewissen Bedingungen kann das Kapital auf den zertifizierten Riester-Vertrag des Ehepartners (sofern vorhanden) übertragen werden. Es ist möglich, Hinterbliebenenrenten (zusätzliche Kosten) einzuschließen und die Zeit des Rentenbezugs durch eine Rentengarantiezeit (weitere Kosten) abzudecken. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Ergänzung ist denkbar. Beides kostet aber extra.

Jedoch nicht jeder Versicherer schließt diese Form der Absicherung ab oder kann diese über zum Beispiel eine Risikolebensversicherung bzw. eine BU noch abschließen, da eine Gesundheitsprüfung der versicherten Person obligatorisch ist. Manche Versicherer lehnen sogar die Kombination mit einem BU-Schutz ab, da sie glauben, dass die maximal möglichen Versicherungssummen deutlich zu gering sind. Bei einer Rentengarantiedauer von bis zu 5 Jahren kann vielleicht noch davon ausgegangen werden, dass die Garantiekosten in einem akzeptablen Verhältnis zur Höhe der Rentenentwicklung stehen. Aber sonst gilt: die Kosten fressen die ohnehin schon spärliche nominale Mini-Mini-Rendite auf.

Ohne diese Krücken müssen im Todesfall des Versicherungsnehmers die Zulagen zurückgezahlt werden bzw. das verbleibende Rentenkapital fällt an den Produktanbieter (Versicherer) - auch die "Gewinne"!!! Sie sehen, "Riestern" und "Rürupen" lohnt sich für Versicherer und natürlich unisono für den Staat.

Dieser benutzt bis zu einem gewissen Grad die Versicherer als Kapitalsammelstelle bzw. Abnehmer (Anlageverordnung - AnlV: Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen) seiner 'mündel-sicheren' (?) Staatspapiere. Schuldgeld also, dessen horrende Staatsverschuldung - Jahr 2006 über 1.500 Milliarden Euro, unter Berücksichtigung der Zahlungsversprechen des deutschen Staates für Renten und Pensionen an seine öffentlichen Bediensteten, also über 7.200 Milliarden Euro ungedeckte Wechsel - wirklich niemand mehr geneigt ist, zurückzuzahlen.

Wer seine Augen nicht braucht um zu sehen,

der wird sie brauchen, um zu weinen.

(Jean Paul)

Was in der Theorie und in der Werbung (Hochglanzprospekte) gut klingt, ist in der Praxis für die Altersvorsorgesparer häufig ein schlechtes Geschäft. Rürup- und Riester-Rentenversicherungsverträge sind ausgesprochen kompliziert.

So hatten gemäß Mitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband (http://www.vzbv.de) vom 12.12.2006 gut ein Drittel (!) der 4,2 Millionen Riester-Sparer ihren Zulagenantrag für das Jahr 2004 noch nicht gestellt. Insgesamt drohten damit schätzungsweise 200 Millionen Euro an staatlichen Zulagen zu verfallen, wenn der Zulagenantrag nicht bis zum 31.12.2006 beim jeweiligen Anbieter eingereicht wurde. Nach dem 01.01.2007 ist es zu spät. Der Anspruch auf staatliche Zulagenförderung für das Jahr 2004 ist erloschen. Abhilfe schafft ein Dauerzulageantrag, aber das muss der Riester-Sparer erst einmal wissen. Das Durcheinander ist kaum mehr zu überbieten.

Die mehrheitlich kostenüberladenen, unflexiblen "Riester-" und "Rürup-Renten" mit 0-Prozent-Rendite-Garantie - einschließlich staatlicher Bevormundung (legale Veränderungen) - und ähnliche Geldvernichtungsinstrumente werden die Erwartungen der Rentenbezieher vom sorgenfreien Lebensabend real keinesfalls erfüllen. Ohne staatliche Mega-Subventionen würden sich die "Riester-" und die "Rürup"-Renten wohl in Luft auflösen! Fazit: Papier-Geldanlagen mit mehr oder weniger vielen und frei manipulierbaren Nullen darauf - auch mit staatlicher Zertifizierung - sind für die langfristige Altersvorsorge völlig ungeeignet!!! Wer nicht rechtzeitig gegensteuert (Realitätsverweigerung), arbeitet unmissverständlich "bis ins Grab ... Game over". Informieren Sie sich  j e t z t, es ist allerhöchste Zeit zum Handeln! Lösen Sie sich von überkommenen Vorstellungen.

 

Versorgungswerke (Sonderweg der Altersvorsorge): Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme für die kammerfähigen Freien Berufe. Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Zahnärzte. Versorgungswerke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und nicht an die Träger der bundesgesetzlichen Sozialversicherung angeschlossen. Sie sind selbstverwaltet, eigenfinanziert, erhalten keine Staatszuschüsse und arbeiten mit einem kapitalgedeckten System.

Dennoch sollte den Angehörigen der Freien Versorgungswerke stets bewusst sein, dass Versorgungswerke je nach Anlagesituation die Renten auch rigoros kürzen. Dies passierte sowohl den Rentnern der Berliner Zahnärztekammer als auch denen der niedersächsischen Zahnärztekammer in den Jahren vor 2004. Verluste in Aktieninvestments und ein Versagen des internen Kontrollsystems waren der Grund. In Niedersachsen wurden laufende Renten teilweise um die Hälfte gekürzt! Berufsständische Versorgungseinrichtungen taugen also nur bedingt für die Zukunft. Auch hier gibt es keine Garantien.

 

zur 2. Schicht: Zusatzversorgung - betriebl. Altersvorsorge

Die zweite Schicht enthält die Betriebsrente und die fragwürdige Riester-Rente. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken weitgehend unterschätzt. Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage erteilt. Der Anspruch auf Leistung richtet sich immer gegen den Arbeitgeber. Dieser haftet als Trägerunternehmen in jedem Fall - unabhängig vom Durchführungsweg, auch wenn externe Durchführungswege mit Rückdeckung gewählt wurden. Die arbeitsrechtlichen Aspekte sind im BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge, kurz "Betriebsrentengesetz") vom 19.12.1974 mit weiteren Modifizierungen geregelt. Betriebsrenten in Deutschland sind im internationalen Vergleich eher unterentwickelt. Das betriebliche Rentenvermögen wird in Deutschland im eigenen Unternehmen vorzugsweise als Rückstellung investiert, während in anderen Ländern die Anlage der Mittel am Kapitalmarkt üblich ist.

Die betriebliche Altersvorsorge kann über 5 Durchführungswege organisiert werden: Direkt- / Pensionszusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse (pauschal dotiert / rückgedeckt) oder Direktversicherung. Bei der Wahl des Durchführungsweges hat der Arbeitnehmer in der Regel kein Wahlrecht. Schwerfällig sind die Regelungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis durch Wechsel des Arbeitgebers oder Tod des Arbeitnehmers.

Lösen Sie sich von der Vorstellung, betriebliche Altersvorsorge habe nur etwas mit Versicherungen zu tun. Hinter diesen speziell über Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen rückgedeckten Pensionssystemen stehen größtenteils ungedeckte Papier-Schuldgeldsysteme (siehe Staatsverschuldung).

Bedenken Sie: Jedes monetäre Papier-Schuldgeld- / Finanzsystem ist endlich und langfristig nicht (!) überlebensfähig. So alle zwei Generationen (ungefähr 60 bis 70 Jahre) crasht gewöhnlich das künstlich aufgeblähte Zinsen-Schuldgeld-Finanzsystem, häufig kaschiert durch (große) Kriege, die willkommenen Ablenkungsmanöver von der eigentlichen Ursache (der dem Kapitalismus innewohnende Zinsmechanismus). Das war immer so, mal früher mal später (Hyperinflation 1923, Währungsreform 1948 in Deutschland): Geldentwertung (Währungsreform) um die ± 90% folgten und der Zyklus des süßen Zinseszinskreislaufes begann wieder von vorn, national wie international. Am Ende eines Zyklus verunglücken besonders viele Unternehmen (Insolvenzen), deren Firmenpensionen oftmals gleich mit. Die Insolvenzquoten der letzten Jahre in Deutschland sprechen Bände. Sicher ist nur, was einen eigenständigen "inneren Wert" (erstklassige Sachwerte) hat und nicht nach Belieben manipuliert (Papier) werden kann.

Zu allem Übel kommt noch die Gier des Staates. Die Erträge vertrauter Versicherungen, die sich jeweils bei rückgedeckten Pensionszusagen und Unterstützungskassen, in Pensionskassen (PRVs) oder in Direktlebensversicherungen wiederfinden, und nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, müssen je zur Hälfte versteuert werden, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Entfällt eine dieser Voraussetzungen, sind die Erträge vollends steuerpflichtig. Weiterer Nachteil: Seit Januar 2004 müssen Rentner auf ihre betriebliche Altersvorsorge den vollen Krankenkassenbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse zahlen. Vorher galt der halbe Beitragssatz. Merken Sie was? Was bleibt Ihnen - wenn es denn so weitergeht - künftig von Ihrer Betriebsrente noch übrig???

Zwischenzeitlich schlummern in vielen betrieblichen Rückdeckungsversicherungen beachtliche Zeitbomben (geringe Kapitalverzinsung). Durch die Entwicklung der Kapitalmärkte, gepaart mit einer sehr fragwürdigen Anlagepolitik vieler Versicherer in der Aktien-Hochphase bis März 2000 reichen aber die Gewinnanteile vieler Policen keinesfalls mehr aus, betriebliche, über Versicherungen rückgedeckte Versorgungszusagen entsprechend auszufinanzieren. Das kann die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung (Unterdeckungen bei Pensionszusagen) oder auch die Betriebliche Altersversorgung für die Belegschaft sein. Bereits für das Jahr 2005 rechneten Versicherungsmathematiker damit, dass bei gleichbleibendem Kapitalwert der Pensionszusage (107%) der Wert der Rückdeckungsversicherung auf durchschnittlich 55% fällt. Künftig wird mit einer noch dramatischeren Entwicklung gerechnet. Keine Bank wird einem Unternehmen Kredite oder Darlehen gewähren, wenn im betrieblichen Versorgungswerk Unterdeckungsrisiken erkennbar sind und nicht durch Zufuhr von ausreichend Eigenkapital nachhaltig ausgeglichen werden können. Firmen mit solchen Altlasten sind unverkäuflich. Wer nicht rechtzeitig gegensteuert, kann in ein paar Jahren vor dem Ruin stehen. Dies betrifft die Verantwortlichen für das Desaster als auch die Altersvorsorgesparer (Arbeitnehmer) gleichermaßen. Außer Spesen oft nicht viel gewesen.

 

Lebensarbeitszeitkonten: Hier kann ein Arbeitnehmer im Sinne des § 7 Abs. 1a SGB IV zum Beispiel Überstunden einzahlen. Die sogenannten Zeitwertkonten werden nicht in Zeit, sondern in Geld geführt. Das entsprechende Wertguthaben wird durch Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanziert) aufgebaut. Der Arbeitnehmer verzichtet vorab auf Auszahlung eines bestehenden Vergütungsanspruchs. Die dem Zeitwertkonto eingebrachten Entgeltbestandteile sind zunächst nicht lohn- und sozialversicherungspflichtig. Gleiches gilt für die Wertzuwächse des Zeitwertkontos. Empfehlung: Die Wertguthaben direkt beim Arbeitgeber und nicht bei Dritten anlegen. Durch eine professionelle Absicherung über eine (Teil-) Kaution (Bürgschaft) je nach Bonität des Arbeitgebers sind mehr oder weniger passende Anlageprodukte, die so mancher Vermittler dem Arbeitgeber gerne verkaufen möchte, unnötig. Die so abgesicherten Wertguthaben werden dem Arbeitnehmer zurückerstattet, wenn dieser längere Auszeiten (Freistellungsphase) nimmt. Erst die im Rahmen der Freistellung gezahlten Entgelte (Zufluss-Prinzip) sind lohn- und sozialversicherungspflichtig. Im Sinne des Betriebsrentengesetzes sind Lebensarbeitszeitkonten keine bAV.

 

zur 3. Schicht: Private kapitalgedeckte Alterssicherung

- Aktienfonds-Sparpläne, Immobilienbesitz zum Beispiel -

In die dritte Schicht fällt die private Altersvorsorge. Dazu zählen die Kapitalanlagen. Diese Art von Privatvorsorge ist freiwillig. Sie wird durch private Ersparnisse getragen, mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs, einmalig oder als laufende Rentenzahlungen. Eigenvorsorge schafft Einkommensquellen, die nicht von der eigenen Arbeitskraft abhängen und für die Zeit nach Beendigung der Arbeitsphasen im Leben gedacht sind. Da diese Form der Kapitalanlage keine staatliche Förderung erhält, steht es dem Anleger frei, wann und wie er über sein Vermögen verfügen will.

Bei den gegenwärtigen Geburtenraten in Deutschland wird jedoch in den nächsten Jahrzehnten keine ausreichend tragfähige private Altersvorsorge im Inland - egal ob staatlich gefördert oder nicht - für die Gesamtbevölkerung möglich sein. Denn jede private Altersvorsorge, die auf Beteiligungen am Produktivkapital (inländische Aktien, inländische Aktienfonds) fußt, funktioniert nur, wenn auch Jahrzehnte später die Wirtschaft noch floriert und sich positiv entwickelt. Bei einer auf Dauer rückläufigen Bevölkerungszahl ist dies nicht zu erwarten.

Deshalb besteht eine tragfähige Altervorsorge bei schrumpfender eigener Bevölkerung darin, das Anlagekapital für die eigene langfristige Altersvorsorge (Jahrzehnte) konservativ breit gestreut in wirtschaftlich stärkeren Volkswirtschaften anzulegen, deren Bevölkerung sich nicht vermindert. Das sind auf absehbare Zeit wohl die Vereinigten Staaten von Amerika und die aufstrebenden Volkswirtschaften Südostasiens. Durchgehender Hinweis: keine Garantie für die Zukunft. Zukünftige Entwicklungen können besser oder schlechter sein.

Natürlich muss jeder für sich hier seine eigenen Schlüsse ziehen. Wofür man sich letztendlich entscheidet, hängt vom Verständnis (Verstehen der Zusammenhänge) als auch der eigenen Risikobereitschaft einerseits und von den Renditeerwartungen andererseits ab. Es geht nicht mehr darum, ob man überhaupt zusätzlich privat für das Alter (Jahrzehnte) vorsorgen soll oder nicht. Es geht nur noch um die Frage, welche. 

Aber wehe, wenn Sie nicht beizeiten sinnvoll diversifiziert in qualitativ ausgewählte Sachwerte privat vorsorgen! Denn nur wer rechtzeitig ohne staatliche Bevormundung die richtigen Weichen stellt, hat auch später im verdienten Ruhestand hoffentlich ausgesorgt - schließlich geht es darum, den erreichten Lebensstandard im Alter zu sichern.

Werden Sie unabhängiger vom Gängelband der Politiker

über die gesetzlichen Pensionssysteme.

Das müssen Sie ändern.

Und so hart es gegenwärtig für Nicht-Insider klingen mag: Schreiben Sie vorsorglich real betrachtet Ihre eingezahlten Beträge - der Begriff Spende für kommende Einzahlungen wäre wohl zutreffender - in die gesetzlichen Alterssicherungssysteme und in die meisten privaten, ungedeckten "papiernen" Vorsorgesysteme, einschließlich berufsständischer Versorgung, von denen Sie später ratierliche Rentenzahlungen erwarten, über die Grundsicherung auf Sozialhilfeniveau langfristig gesehen ab.

Wichtig ist, dass Sie sich  j e t z t  konkret auf die Finanz- und Wirtschaftskrise vorbereiten. Zögern Sie nicht, beginnen Sie neu. Wie? Das zeigen wir Ihnen durch  intelligentes Anlegen (der Anlagemix, den jeder versteht), durch eine sinnvolle, internationale Streuung der Vermögenswerte in qualitativ ausgesuchte, inflationsgeschützte Sachwerte. Sichern Sie Ihr monetäres Vermögen, solange es noch geht. Das zahlt sich dauerhaft für Sie aus - für eine bessere und sicherere Zukunft - auch für unsere Kinder. Zukunft hat, wer sie gestaltet.

 

Fangen Sie an umzusteuern:

Altersvorsorge ist keine Versicherungsfrage

in einem [Geld-] System mit garantiertem Verfalldatum.

 

Haftungsausschluss (Disclaimer): Alle Angaben und Zahlen sind nach bestem Vermögen recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Eine Haftung für eventuelle Schäden, die sich aus dem Gebrauch der angebotenen Informationen ergeben, wird nicht übernommen. Die Informationen sind lediglich von allgemeiner Natur. Sie stellen keine Beratung dar. Sämtliche Inhalte dürfen nur mit Quellenangabe verwendet werden. Die Verwendung über den privaten Rahmen hinaus ist nur nach vorheriger schriftlicher Rücksprache gestattet. Das Copyright liegt bei www.besema.de.

Zum Autor: Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann Dieter Ehrmann ist Geschäftsführer der BESEMA GmbH und unabhängiger Unternehmensberater. Als Praktiker mit langjähriger Banktätigkeit in der Firmenbetreuung ist er seit 1994 in der Managementberatung spezialisiert auf Finanzen, Rechnungswesen, Controlling, Businesspläne und Strategieberatung. Er beschäftigt sich seit drei Jahrzehnten intensiv mit Fragen der Vermögensbildung und -sicherung.

 

BESEMA GmbH Beteiligung Service Management * Stand: 17. Oktober 2009
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