Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, fährt am besten, wenn er
einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt.
Sogenannte "einfache Aufträge" an mehrere Makler können
dazu führen, dass ein Auftraggeber mehrmals die volle Courtage zahlen muss.
"Einfache Aufträge" verpflichten den Makler zu nichts, um den
Auftrag voranzubringen. Er kann abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter
Interessent meldet oder nicht. Werden verschiedene Makler parallel beauftragt,
geschieht es nicht selten, dass Interessenten auch von mehreren auf dasselbe
Objekt hingewiesen werden. So kommt es vor, dass Immobilienanzeigen gleichzeitig
von verschiedenen Maklern mit unterschiedlichen Preisen zum Objekt geschaltet
werden, was letztendlich potentiellen Interessenten in der Regel nicht verborgen
bleibt und deren Interesse deutlich sinken lässt. Abgesehen davon können
unter Umständen alle beteiligten Makler die volle Courtage fordern, wenn ein
rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt. Das kann sowohl den Veräußerer als
auch den Erwerber treffen.
Anders beim "Alleinauftrag", der für eine begrenzte Zeit erteilt
wird: Er verpflichtet den Makler, sich intensiv um Interessenten zu bemühen,
beispielsweise auch mit Inseraten. Außerdem hat der Makler sein ganzes
Fachwissen sowie umfangreichen Service für eine erfolgreiche und für alle
Seiten zufrieden stellende Abwicklung des Immobiliengeschäfts zur Verfügung zu
stellen.