Wer aus seiner Lebens- oder privaten Rentenversicherung aussteigen
will, muss aber nicht unbedingt kündigen. Die Situation sollte genau geklärt
werden. Es gibt Alternativen:
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Police beitragsfrei stellen:
Sie zahlen
keine Prämien mehr, die Police bleibt modifiziert bestehen; unter
Renditeaspekten oftmals eine wenig sinnvolle Alternative. Regelmäßig wird
kostenmäßig die Beitragsfreistellung seitens des Lebensversicherers wie ein
Storno behandelt. Erfahrungsgemäß werden 90% der beitragsfrei gestellten
Policen am Ende doch noch storniert.
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Prämie reduzieren bei
vermindertem Versicherungsschutz
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Beiträge / Prämien über
ein traditionelles Policendarlehen
des Versicherers finanzieren: das lohnt sich möglicherweise gegen Ende der
Versicherungslaufzeit. Der Darlehenszins von ~7-8% jährlich an den
Versicherer für das
Policendarlehen ist meist variabel. Nebenbei senkt
dieses Darlehen den Todesfallschutz und die Ablaufleistung um den
vorher ausgezahlten Betrag. Getilgt wird am Ende der Laufzeit durch
Verrechnung des Darlehens mit der Ablaufleistung. Oft wird die maximale
Darlehenssumme des Versicherers auf 90% des Rückkaufswertes (=
Beleihungswert) begrenzt. Für längere Zeiträume ist das Policendarlehen
wenig sinnvoll, denn die Versicherer verlangen deutlich mehr Zinsen als sie
auf das Deckungskapital der Versicherungspolice zahlen. Interessant ist das
Policendarlehen freilich dann, wenn durch Ablösung bestehender Darlehen,
Dispositions-, Raten- oder Betriebsmittelkredite mit höheren Zinsen
insgesamt eine geringere Belastung des Kapitaldienstes eintritt.
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zinsgünstige
Beleihung der Police(n) durch Finanzintermediäre mit / ohne
Finanzierung der Versicherungsprämien - selbst wenn Sie nur einen teuren
Kredit, ein bestehendes Bankdarlehen oder ein anderes Policendarlehen
ablösen möchten.
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Teilauszahlung
(Vorsicht: eventuell steuerliche Nachteile)
- Police verkaufen
(Weiter-Verkauf)
- die bessere Alternative zum verlustreichen Storno.
Sie als Anleger erhalten den
Rückkaufswert plus in der Regel eine Beteiligung an den abgezinsten
zukünftigen Überschussanteilen ohne Abzug von Stornokosten.
Weiter-Verkauf
besser als Kündigung (Rück-Kauf)
Als echte Wahlmöglichkeit zur Kündigung (Rück-Kauf)
einer Kapitallebens- oder
privaten Rentenversicherung gibt es für stornierungswillige
Versicherungsnehmer den Weiter-Verkauf der Police an professionelle Investoren: Diese
kaufen bestehende
- "gebrauchte" - Policen unter bestimmten Bedingungen zu einem
besseren Preis - je nachdem von 2% bis zu 7% auf den eigentlichen
Rückkaufswert, in Einzelfällen bis zu 15% (inklusive Steuereffekt)
über dem Auszahlungsbetrag der
Versicherung im Stornofall - und führen dann die Versicherung
modifiziert regelmäßig bis zum optimalen Zeitpunkt
in der Hoffnung auf
eine attraktive Verzinsung (ohne Zusatzversicherungen) fort.
Käufer und Verkäufer teilen sich den "Kündigungsgewinn", den
sonst die Versicherungsgesellschaft behält.
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Dieter Ehrmann