Mehr Geld für
Ihre Kapital-Lebensversicherung / private Rentenversicherung
Jahr für Jahr werden Policen vorzeitig storniert. Besser als eine
Kapitalversicherung zu kündigen (Rückkauf) ist es, sie
auf dem Zweitmarkt zu verkaufen, z.B. an spezialisierte Aufkäufer
oder Fondsgesellschaften. Versicherungsnehmer, die ihre
Kapitalversicherung verkaufen,
erzielen einen Mehrerlös im Vergleich zur Kündigung.
Jetzt auszahlen lassen. Nutzen Sie die
Gelegenheit.
Rechenbeispiel
für ein Kaufpreisangebot (Policenverkauf)
Welchen Vorteil der
Verkauf einer Kapitalversicherung *)
gegenüber einer Kündigung haben kann, zeigt folgendes Beispiel:
| Rückkaufswert |
€ 48.408,68 |
| Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag *) |
€
0,00 |
| Auszahlungsbetrag des
Versicherers |
€ 48.408,68 |
| der erzielte
Kaufpreis am Zweitmarkt für Lebensversicherungen |
€ 49.910,00 |
| Aufpreis zum
Rückkaufswert der Versicherung / Ihr möglicher Vorteil
gegenüber der Kündigung |
€ 1.501,32 |
| Aufpreis in Prozent |
3,10% |
*)
Seit 01.01.2009 ist mit Einführung der Abgeltungssteuer der Veräußerungsgewinn
aus dem Verkauf einer Kapitalversicherung als
Kapitalertrag steuerpflichtig und in der Steuererklärung anzugeben. Dort
wird er dann mit dem Pauschalsatz von 25% versteuert. Dies gilt:
-
generell für Verträge mit
Vertragsabschluss ab 01.01.2005 - sog. Neuverträge (§ 52a Abs. 10 Satz 5 EStG 2008) sowie
-
für Altverträge mit
Vertragsabschluss vor 2005, aber nur in den Fällen, in denen auch ein
Rückkauf nach altem Recht steuerpflichtig wäre (§ 52a Abs. 10 Satz 5
Halbsatz 2 EStG 2008). Dies betrifft Verträgen
-
die vor Ablauf von 12 Jahren
nach Vertragsabschluss verkauft werden,
-
die gegen Einmalbetrag
abgeschlossen worden sind und verkauft werden, oder
-
die steuerschädlich für
Finanzierungszwecke eingesetzt worden sind und verkauft werden.
Erfüllt die
Lebensversicherung die Kriterien für die Steuerbefreiung nicht, so wird beim
Verkauf Abgeltungssteuer fällig, allerdings auf den Veräußerungsgewinn.
Dieser entspricht in der Regel der Differenz aus Kaufpreis und gezahlten
Prämien. Sog. Altverträge,
die überwiegende Mehrheit der aktuell rund 97 Millionen bestehenden
Verträge, wird jedoch von der Kapitalertragsteuer nicht betroffen sein.
Dieses
Reichenbeispiel dient Ihnen zur Orientierung. Was Sie mit den zusätzlichen €
1.501,32 machen können, das wissen Sie selbst am besten. Da jeder Vertrag einzeln
berechnet wird, hängt die Höhe des Kaufpreises neben Laufzeit, Rückkaufswert
und Versicherer von weiteren tarifspezifischen Besonderheiten ab. Dies kann
zu Abweichungen führen.
Vorteile beim Policenverkauf auf einen Blick
– die wichtigsten Informationen
-
Sie erhalten mehr Geld für ihre
Police: im Vergleich zur Kündigung in der Regel 2-7%, in Einzelfällen bis zu
15% über dem Auszahlungsbetrag Ihres Versicherers.
-
Sie behalten regelmäßig den
beitragsfreien (kostenlosen) Todesfall-Versicherungsschutz, solange der Vertrag
nicht abgelaufen oder gekündigt ist, zum Beispiel zur Absicherung
Ihrer Familie.
-
Versicherungsbeiträge
einsparen, finanzielle Belastungen reduzieren
-
Sie können steuerliche
Abschläge vor Ablauf von 12 Jahren Versicherungsvertragslaufzeit
vermeiden. Seit 01.01.2009 werden Gewinne aus der
Veräußerung von Lebensversicherungen der Besteuerung unterworfen
*). Die zu
entrichtende Abgeltungssteuer fällt jedoch oft geringer aus als die bei Kündigung
fällige Kapitalertragssteuer. In den meisten Fällen ist der Verkauf jedoch
steuerfrei.
-
Sicherheit durch treuhänderische Abwicklung.
Seine Police verkaufen kann im
Prinzip jeder. Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner
Dieter Ehrmann
So
funktioniert der Verkauf
Ihr Weg zu einem Kaufangebot