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Mehr Geld für Ihre Kapital-Lebensversicherung / private Rentenversicherung

Jahr für Jahr werden Policen vorzeitig storniert. Besser als eine Kapitalversicherung zu kündigen (Rückkauf) ist es, sie auf dem Zweitmarkt zu verkaufen, z.B. an spezialisierte Aufkäufer oder Fondsgesellschaften. Versicherungsnehmer, die ihre Kapitalversicherung verkaufen, erzielen einen Mehrerlös im Vergleich zur Kündigung. Jetzt auszahlen lassen. Nutzen Sie die Gelegenheit.

 

Rechenbeispiel für ein Kaufpreisangebot (Policenverkauf)

Welchen Vorteil der Verkauf einer Kapitalversicherung *) gegenüber einer Kündigung haben kann, zeigt folgendes Beispiel:

Rückkaufswert € 48.408,68
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag *) €         0,00
Auszahlungsbetrag des Versicherers € 48.408,68
der erzielte Kaufpreis am Zweitmarkt für Lebensversicherungen € 49.910,00
Aufpreis zum Rückkaufswert der Versicherung / Ihr möglicher Vorteil gegenüber der Kündigung €   1.501,32
Aufpreis in Prozent 3,10%

*)  Seit 01.01.2009 ist mit Einführung der Abgeltungssteuer der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Kapitalversicherung als Kapitalertrag steuerpflichtig und in der Steuererklärung anzugeben. Dort wird er dann mit dem Pauschalsatz von 25% versteuert. Dies gilt:

  1. generell für Verträge mit Vertragsabschluss ab 01.01.2005 - sog. Neuverträge (§ 52a Abs. 10 Satz 5 EStG 2008) sowie

  2. für Altverträge mit Vertragsabschluss vor 2005, aber nur in den Fällen, in denen auch ein Rückkauf nach altem Recht steuerpflichtig wäre (§ 52a Abs. 10 Satz 5 Halbsatz 2 EStG 2008). Dies betrifft Verträgen

    1. die vor Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsabschluss verkauft werden,

    2. die gegen Einmalbetrag abgeschlossen worden sind und verkauft werden, oder

    3. die steuerschädlich für Finanzierungszwecke eingesetzt worden sind und verkauft werden.

Erfüllt die Lebensversicherung die Kriterien für die Steuerbefreiung nicht, so wird beim Verkauf Abgeltungssteuer fällig, allerdings auf den Veräußerungsgewinn. Dieser entspricht in der Regel der Differenz aus Kaufpreis und gezahlten Prämien. Sog. Altverträge, die überwiegende Mehrheit der aktuell rund 97 Millionen bestehenden Verträge, wird jedoch von der Kapitalertragsteuer nicht betroffen sein.

Dieses Reichenbeispiel dient Ihnen zur Orientierung. Was Sie mit den zusätzlichen € 1.501,32 machen können, das wissen Sie selbst am besten. Da jeder Vertrag einzeln berechnet wird, hängt die Höhe des Kaufpreises neben Laufzeit, Rückkaufswert und Versicherer von weiteren tarifspezifischen Besonderheiten ab. Dies kann zu Abweichungen führen.

 

Vorteile beim Policenverkauf auf einen Blick die wichtigsten Informationen

  • Sie erhalten mehr Geld für ihre Police: im Vergleich zur Kündigung in der Regel 2-7%, in Einzelfällen bis zu 15% über dem Auszahlungsbetrag Ihres Versicherers.

  • Sie behalten regelmäßig den beitragsfreien (kostenlosen) Todesfall-Versicherungsschutz, solange der Vertrag nicht abgelaufen oder gekündigt ist, zum Beispiel zur Absicherung Ihrer Familie.

  • Versicherungsbeiträge einsparen, finanzielle Belastungen reduzieren

  • Sie können steuerliche Abschläge vor Ablauf von 12 Jahren Versicherungsvertragslaufzeit vermeiden. Seit 01.01.2009 werden Gewinne aus der Veräußerung von Lebensversicherungen der Besteuerung unterworfen *). Die zu entrichtende Abgeltungssteuer fällt jedoch oft geringer aus als die bei Kündigung fällige Kapitalertragssteuer. In den meisten Fällen ist der Verkauf jedoch steuerfrei.

  • Sicherheit durch treuhänderische Abwicklung.

Seine Police verkaufen kann im Prinzip jeder. Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Ihr Ansprechpartner

Dieter Ehrmann

 

So funktioniert der Verkauf

Ihr Weg zu einem Kaufangebot

 

BESEMA GmbH Beteiligung Service Management * Stand: 17. Oktober 2009
Tel. +49-(0)7931 1214171 * Fax +49-(0)7931 1214119 * http://www.besema.de * Kundenservice@besema.de
Sitz: D-97980 Bad Mergentheim * Kantstr. 1 * Geschäftsführer: Dieter Ehrmann * Amtsgericht Ulm HR B 722536