BESEMA informiert

Home Sitemap Kunden Login Impressum

angelsächs. Lebensvers.

Nach oben
Qualitätsimmobilien
Aktien
Investmentfonds
globale Aktienfonds
angelsächs. Lebensvers.
Fondspolice/-rente
Garantieprodukte
Offene Immobilienfonds
REITs

 

Angelsächsische (vor allem britische und irische) Lebens- und private Rentenversicherungen nach deutschem Versicherungsvertragsrecht verzeichnen stetig hohe Zuwachsraten. Das hat Gründe: Höhere Renditen, große Flexibilität in der Vertragsgestaltung kombiniert mit Garantien und Sicherheiten. Sie eignen sich langfristig selektiv als Vermögensanlage zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge.

Angelsächsische Lebensversicherungen ähneln mehr deutschen Fondspolicen als traditionellen deutschen Kapitallebensversicherungen. Vergleichbare Angebote bieten deutsche Gesellschaften bis heute (2006) nicht. Die durch das wirkungsvolle britische Handels- und Anlegerschutzrecht entstandene Sicherheit sucht ihresgleichen.

Angelsächsische Lebensversicherer glänzen mit einer Performance, wie sie in guten Börsenzeiten nur von konservativ anlegenden, sehr gut gemanagten Aktienfonds bekannt ist. Sie sind bis heute von breiten deutschen Bevölkerungsschichten nahezu unbehelligt. 

Fette Renditen über viele Jahre

Ihr Vorteil liegt darin, dass sie weitgehend frei bis zu 100% der Kundengelder in bestbewertete konservative Aktien (Sachwerte), sog. Blue Chips anlegen können. In der Praxis sind Aktienquoten von rund 60 % je nach Gesellschaft, Produkttyp und Marktbedingungen die Regel. 

Die Investments angelsächsischer Policen brachten in den letzten Dekaden hervorragende Renditen, meist im zweistelligen Bereich:

 

Anlagezeitraum 25 Jahre

Ø Jahresrenditen angelsächsischer Versicherer in % bei Ablauf

Jahre

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

Gesellschaften

%

%

%

%

%

%

%

%

%

%

Clerical Medical

13,2

13,3

13,4

13,7

13,5

13,3

13,0

11,9

10,6

9,3

Legal & General

13,1

13,2

13,2

13,0

13,0

12,6

12,4

11,2

10,1

9,0

Prudential

12,8

12,7

13,0

13,1

13,4

13,0

12,5

-

10,9

9,4

Royal London

13,0

13,2

13,6

13,9

14,4

14,2

14,5

13,5

12,2

11,5

Scotish Life

13,0

13,1

13,0

13,2

13,2

13,1

13,9

12,7

11,1

9,2

Standard Life

13,2

13,3

13,2

13,5

13,6

13,6

13,6

13,0

11,3

10,0

Durchschnitt GB *)

12,4

12,4

12,6

12,8

12,9

12,9

12,7

12,1

10,8

9,8

Hinweise: Die in der Tabelle aufgeführten Renditen gelten für einen 30jährigen Mann bei einem Monatsbeitrag von £ 50 und Fälligkeit des Versicherungsvertrags („Endowment") am 1. Februar des angegebenen Jahres; 100% Todesfallschutz. *) Durchschnitt aller in Großbritannien ermittelten Lebensversicherer. Quelle: Pressemitteilungen. Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft, sie können variieren. Alle Angaben ohne Gewähr. Der Wert eines Versicherungsvertrags ist abhängig von der Art der Gewinnausschüttung.

 

Gesellschaften wie Standard Life, Prudential, Clerical Medical oder Legal & General erwirtschafteten in der letzten Dekade bei 25jährigen Laufzeiten der Versicherungsverträge Renditen bei Ablauf zwischen 9 und 14 % (!) pro Jahr (£-Basis). Dies entsprach dem Niveau konservativ gut gemanagter, international anlegender Aktienfonds. Die überwiegend zweistelligen Ablaufrenditen der Vergangenheit resultieren aus der ausgeglicheneren Aktienanlage, vor allem aus den guten Börsenjahren der 80er und 90er Jahre.  

Mittlerweile backen aber auch britische Gesellschaften kleinere Brötchen. Selbstredend sind auch an Ihnen die Spuren generell rückläufiger Kapitalmärkte seit 2000 nicht spurlos vorbeigegangen. Zweistellige Jahresrenditen sind nur bei entsprechend positiver Akteinmarktentwicklung möglich und vorläufig einmal in weite Ferne gerückt.

 

Anlagezeitraum 10 Jahre

Ø Jahresrenditen angelsächsischer Versicherer in % bei Ablauf

Gesellschaften

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

Clerical Medical

11,3

10,0

9,4

9,5

10,3

10,3

8,9

6,6

3,2

1,6

Legal & General

9,8

9,0

9,4

8,8

8,9

8,7

9,2

7,1

5,0

2,8

Prudential

9,5

8,9

8,8

8,4

9,2

9,2

9,0

-

5,2

3,2

Royal London

12,5

12,5

11,9

11,8

12,0

10,6

10,9

8,9

5,1

4,1

Scotish Life

8,9

8,3

7,7

8,5

8,7

9,0

9,2

6,8

4,4

2,6

Standard Life

10,5

10,2

9,9

10,2

10,4

10,9

11,0

9,6

4,6

3,3

Durchschnitt GB *)

10,5

9,9

9,6

9,8

9,8

9,6

9,2

7,5

4,8

3,6

Hinweise: Die in der Tabelle aufgeführten Renditen gelten für einen 30jährigen Mann bei einem Monatsbeitrag von £ 50 und Fälligkeit des Versicherungsvertrags („Endowment") am 1. Februar des angegebenen Jahres; 100% Todesfallschutz. *) Durchschnitt aller in Großbritannien ermittelten Lebensversicherer. Quelle: Pressemitteilungen. Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft, sie können besser oder schlechter sein. Alle Angaben ohne Gewähr. Der Wert eines Versicherungsvertrags ist abhängig von der Art der Gewinnausschüttung. Wer als Autofahrer beim Vorwärtsfahren überwiegend in den Rückspiegel schaut, fährt vermutlich auch gegen die Wand.

 

Dennoch werden britische Portfolios auf lange Sicht (25jährige Laufzeit) - u.a. weil angelsächsische Versicherer einen größeren Teil der Gelder in Aktien anlegen dürfen - tendenziell auch künftig Renditevorsprünge von mehreren Prozentpunkten gegenüber deutschen Policen anpeilen. Die nachhaltig bessere Performance ist aber nicht der einzige Vorteil:

Topp-Bonitäten

Sowohl die gegenwärtige als auch die voraussichtlich hohe Kapitaldecke großer angelsächsischer Lebensversicherer ist mit die Voraussetzung für die Nachhaltigkeit der Leistungsversprechen. Große angelsächsische Versicherer werden aufgrund ihrer Finanzstärke von internationalen Ratingagenturen wie Moody's, Standard & Poor's (S&P) oder Fitch im Vergleich mit ihrer deutschen, österreichischen oder schweizerischen Konkurrenz als deutlich solider eingestuft.

Trotz der teilweise turbulenten Börsenentwicklungen vergangener Jahre bleiben angelsächsische Versicherer (gegründet vor über 140 (!) Jahren) durch die unabhängige und international anerkannte Ratingagentur Standard & Poor's (www.standardandpoors.com) beständig hoch ausgezeichnet:

 

angelsächsische Versicherer

(hierzulande operativ tätige Unternehmen)

Standard & Poor's 31.01.2003

Standard & Poor's  7.03.2005

Rating-Definitionen *) S&P+Moody's

Canada Life Assurance Europe Ltd. seit 1902 in Großbritannien und Irland (Tochter der Canada Life Financial Corporation, gegründet 1847)

AA

AA

ausgezeichnet

Clerical Medical Investment Group Ltd. (Tochter der Halifax), gegründet 1824

AA

AA

ausgezeichnet

Legal & General Assurance Society Ltd., gegründet 1836

AAA

A

sehr gut

Prudential Assurance Co. Ltd., gegründet 1848

AA+

AA+

ausgezeichnet

The Royal London Mutual Insurance Society Ltd. (zweitgrößter Lebensversicherer in UK), gegründet 1861

AA

AA

ausgezeichnet

Standard Life Assurance Co., gegründet 1825

AA

A+

sehr gut

Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft, sie können variieren. *) Die Finanzkraft eines mit 'AAA' (hervorragend) bewerteten Versicherungsunternehmens ist herausragend. Ein 'AAA' ist das höchste von Standard & Poor's (S&P) zu vergebende Rating. Die Finanzkraft eines mit 'AA' bewerteten Versicherungsunternehmens ist ausgezeichnet und weicht nur geringfügig von der eines höher bewerteten Unternehmens ab. "+" bzw. "-" bedeuten die weitere Abstufung innerhalb der Ratinggruppe.

Die Ratings basieren auf den Bewertungskriterien Kapitalstärke, Marktposition und -umfeld, Anlagestrategie und -qualität, betriebliche Leistungsfähigkeit inklusive Kostenstruktur sowie Managementqualität und -strategie (ein Rückschluss auf die Qualität einzelner Produkte der Versicherungsgesellschaften ist jedoch damit nicht möglich).

Bedarfsgerechte Garantien

Angelsächsische Anbieter in Deutschland sind hinsichtlich ihrer weitreichenden Garantieleistungen facettenreich ausgestaltet:

  1. garantierte Rendite über die Gesamtlaufzeit (z.B. Canada Life)
  2. garantierte Rendite, die immer für ein Jahr im voraus jährlich neu festgelegt wird (z.B. CMI) oder
  3. keine garantierte Rendite.

Zugeteilte Garantien haben den Charakter von Kapitalerhaltungsgarantien und können, wenn sie einmal deklariert sind, nicht mehr weggenommen werden.

Gewinnbeteiligung statt stiller Reserven

Der Kunde ist auch mit kleinen Summen an den Gewinnen beteiligt: Einmal am deklarierten jährlichen Wertzuwachs und / oder zum anderen bei Vertragsende am Fälligkeitsbonus oder gemäß der erzielten Überschüsse.

Der jährlich deklarierte Wertzuwachs im With-Profit-System angelsächsischer Policen gilt nach Zuteilung als garantiert und kann nicht mehr zurückgenommen werden! Der Schlussbonus, der sog. Terminal Bonus, der aber nicht garantiert wird, ist variabel und orientiert sich an den erzielten, geglätteten Gewinnen.

Deutsche Lebensversicherer dagegen gerieten oft in die Kritik von Verbraucherschützern und Versicherungsexperten, da Sie mit Teilen der Versicherungsprämien stille Reserven bildeten (Niederstwertprinzip, deutsches Handelsrecht) und diese nicht oder nur zum Teil an die Versicherungsnehmer weitergaben. Durch das niedrige Zinsniveau und den Rückgängen an den Börsen sind bei vielen deutschen Lebensversicherern aus stillen Reserven in den Kapitalanlagen stille Lasten (§ 341 b HGB) geworden ... Folge: Generelle Reduzierung der Überschussbeteiligungen. Lebensversicherer ohne nachhaltig ausreichend stille Reserven sind akut gefährdet.

Smoothing (Glättungsverfahren) 

abgeschwächte Auswirkungen der Marktschwankungen

- durch Glättung der Erträge -

Angelsächsische Versicherer bilden in guten Börsenzeiten, der Hausse, Reserven aus den Gewinnen der Kapitalanlagen, um in schlechteren Zeiten darauf zurückgreifen zu können. Die Gesellschaften sind mit ihrer über 140jährigen Anlageerfahrung, einen Großteil des Anlagekapitals in Aktien zu investieren, sehr weit entwickelt. 

Dieses Smoothing-Verfahren ist seit Jahrzehnten bewährt. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der "Unitised With-Profits" - Policen und erfolgt über die gesamte Investmentlaufzeit: Direkte Auswirkungen der Börsenmärkte werden geglättet. Kurzfristige Marktschwankungen werden zugunsten konstanterer Langzeitperformance ausgeglichen. 

Das Smoothing ermöglicht ein gleichmäßigeres Wachstum der Fondsanteile über die gesamte Investmentlaufzeit. Dadurch bleibt der Auszahlungsbetrag besonders gegen Ende der Laufzeit trotz Investition in Aktien berechenbarer (kontrolliertere Wertentwicklung).

Britische Finanzaufsichtsbehörde FSA

(Financial Service Authority)

Die oberste Aufsicht obliegt in Großbritannien dem Ministerium für Handel und Industrie (Department of Trade & Industry, DTI). Zusätzlich beaufsichtigt die UK Financial Service Authority (FSA) die britischen Versicherungsgesellschaften. Darüber hinaus gibt es weitere Genehmigungsinstanzen (amtliche Aktuare) sowie Selbstkontrollorgane. Die angelsächsische Versicherungsaufsicht ist hinsichtlich Erfüllbarkeit der Anlegererwartungen und finanzieller Stabilität britischer Versicherer strenger als die deutsche.

Insolvenzsicherung (Anlegerschutz)

wie unsicher ist "sicher"?

In Deutschland wurden staatliche Sicherungsfonds für sämtliche Lebens- und Krankenversicherer (Novelle der §§ 124-133a und § 144c VAG), die ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben (ohne Pensions- und Sterbekassen), erst 2005 verpflichtend eingeführt. Die Sicherungsfonds werden bei der bundeseigenen KfW-Bank geführt. Geht ein Unternehmen Pleite, übernimmt der jeweilige Sicherungsfonds die Verträge. Die KfW kann die Aufgabe an private Gesellschaften übertragen. 

Nachdem die Gewinnbeteiligungen deutscher Lebensversicherer nach den Rückgängen der letzten Jahre in 2005 nochmals angepasst wurden, werden immer öfter nur noch die Garantien den Kunden gutgeschrieben.

Die Fähigkeit deutscher Versicherer, diese Garantien auch langfristig erfüllen zu können, wird zu einem Wettbewerbsfaktor, spätestens seit Bekanntwerden finanzieller Probleme einiger deutscher Lebensversicherer im Sommer 2002. Insoweit sind die mehr oder weniger freiwilligen Selbsthilfeeinrichtungen der deutschen Versicherungsbranche, Protektor (Lebensversicherer) und Medikator (private Krankenversicherer) wegen ihres löcherigen Schutzes bezüglich der Sicherung von Kundenforderungen im Falle von Unternehmenskrisen umstritten.

Die mit nur € 1 Mrd. recht schwache Ausstattung der deutschen gesetzlichen Sicherungsfonds und der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers zwingen auch in Zukunft bei der Sicherheit bei Versicherern genau hinzusehen. So kann auch die Aufsicht, wenn die 1 Mrd. € des neuen Sicherungsfonds nicht ausreicht, eine Kündigung der Versicherungsverträge untersagen, um z.B. einen Run auf die Gelder der Versicherungskunden zu verhindern.

In Großbritannien dagegen wurde bereits 1975 ein "Feuerwehrfonds" von britischen Versicherungsunternehmen im Rahmen des Policy Holders Protection Act eingerichtet. Zum Schutz der Anleger wurde im britischen Gesetz für Finanzdienstleistungen und -märkte (UK Financial Services and Markets Act 2000) das britische Entschädigungsmodell für Finanzdienstleistungen (UK Financial Services Compensation Scheme = FSCS) eingeführt. 

FSCS ist die staatlich initiierte, unter der behördlichen Aufsicht der FSA (Finanzaufsichtsbehörde) stehende Auffanggesellschaft für Insolvenzfälle der Finanz- und Versicherungsbranche.

Dieses seit 1.12.2001 gültige Entschädigungsmodell (FSCS) deckt die geltend gemachten Ansprüche durch Zahlung von 100% der ersten 2.000 britischen Pfund, und für alle darüber hinaus gehenden Ansprüche zu 90% des Wertes einer in Abwicklung befindlichen Versicherungsgesellschaft in Großbritannien ab. Es dehnt den Schutz auf alle Versicherungsnehmer mit Wohnsitz innerhalb der EU aus, die in Großbritannien aufgelegte Versicherungen bei von der Aufsichtsbehörde der FSA autorisierten Gesellschaften abgeschlossen haben. Konkret: Dieser Schutz bezieht sich nicht auf außerhalb Großbritanniens ausgestellte Versicherungen. Ein klarer Widerspruch zum geltenden Europarecht. 

Unabhängig davon gibt es jedoch die EU-Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen, nach der die Forderungen aller Kunden losgelöst von ihrem Herkunftsland gleich behandelt werden müssten.

Nach dem Verständnis des FSCS greift der FSCS-Sicherungsmechanismus zunächst nicht für deutsche Versicherungsnehmer britischer Versicherungsgesellschaften, deren Versicherungsverträge zum Beispiel über Zweigniederlassungen britischer Versicherer in Deutschland oder andernorts außerhalb Großbritanniens ausgestellt werden. Weitere Informationen zur FSA und FSCS stehen Ihnen in englischer Sprache auf folgenden Webseiten zur Verfügung:

  • Financial Services Authority: >> http://www.fsa.gov.uk
  • Financial Services Compensation Scheme (FSCS): >> http://www.fscs.org.uk

Die Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) finden Sie unter http://www.bafin.de.

Kosten

Die offene Kostenstruktur bietet eine Transparenz, von der die Versicherungsnehmer deutscher Lebensversicherer nur träumen können. Alle Kosten wie Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Risikokosten werden offen gelegt.

Rechtliche (steuerliche) Aspekte

Für angelsächsische Versicherungen, die in Deutschland angenommen werden, gilt grundsätzlich deutsches Versicherungsvertragsrecht. Sie sind hier steuerlich deutschen Versicherungen gleichgestellt.

weiter ...

BESEMA GmbH Beteiligung Service Management * Stand: 17. Oktober 2009
Tel. +49-(0)7931 1214171 * Fax +49-(0)7931 1214119 * http://www.besema.de * Kundenservice@besema.de
Sitz: D-97980 Bad Mergentheim * Kantstr. 1 * Geschäftsführer: Dieter Ehrmann * Amtsgericht Ulm HR B 722536