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Vermögenswirksame Leistungen

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Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL)

in Aktienfonds (VL-Aktienfonds-Sparen)

Stand: 1.10.2009

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die Arbeitnehmern und Auszubildenden aufgrund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrages zustehen. Vermögenswirksame Leistungen in Produktivkapital (Beteiligungssparen, z. B. Aktienfonds) werden besonders gefördert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1-3, Abs. 2-4 fünftes VermBG).

Hatten Sie das gewusst?

In den Jahren 1991 bis Ende 2001 erreichten VL-Sparformen in deutsche Aktienfonds im Durchschnitt einen jährlichen Wertzuwachs von 9% (Quelle: http://www.bvi.de). 

Hinweise

Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage

Arbeitnehmer können insgesamt bis zu € 870,-- vermögenswirksame Leistungen pro Jahr zulagenbegünstigt anlegen. Dabei entfallen maximal € 400,- auf Aktienfonds. Dies bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bei einer Einzahlung von € 400 in einen VL-fähigen Aktienfonds jährlich maximal € 80,-- AN-Sparzulage (seit 2009: 20% AN-Sparzulage von max. € 400) vom Staat geschenkt bekommen. Bei Bausparverträgen beträgt die AN-Sparzulage maximal € 45 pro Jahr. Zusätzlich können VL-Bausparer noch Wohnungsbauprämie erhalten. Bausparer, die ihren Vertrag seit 2009 abschließen, bekommen die staatliche Wohnungsbauprämie nur, wenn sie ihren Vertrag zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder andere wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden. Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt auf jährliche Sparbeiträge bis € 512 (Ehepaare € 1.024) maximal € 45 pro Jahr (Ehepaare € 90). VL-Sparer, die einen Vertrag als reine Geldanlage abschließen, gehen leer aus.

Die AN-Sparzulage ist steuer- und sozialabgabenfrei (§ 13 III VermBG).

VL-Bedingung bei Aktienfonds: Das zu versteuerndes Jahreseinkommen (Jahr 2009) darf während der siebenjährigen Sperrfrist nicht größer als € 20.000 (zusammenveranlagte Paare € 40.000) pro Kalenderjahr betragen. Liegt also Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen in dem Kalenderjahr, in dem die VL angelegt worden sind, unter diesen Grenzen, erhalten Sie die Sparzulagen. Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben Sie als Arbeitnehmer absetzen können. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung jährlich beantragt.

Sämtliche Angaben dienen nur als Anhaltspunkt und sind ohne Gewähr - u.a. auch wegen möglicher steuerlicher Änderungen in der Zukunft.

VL-Sparverträge laufen 7 Jahre (Sperrfrist), in denen über das Angesparte regelmäßig nicht verfügt werden darf, das heißt 6 Jahre gleichmäßig einzahlen und ein Jahr liegen lassen ... Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, wird die AN-Sparzulage nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren festgesetzt oder bei einer unschädlichen vorzeitigen Verfügung sofort fällig und am Ende der Vertragslaufzeit dem Anlageinstitut überwiesen. 

Sobald kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, beginnt der VL-Vertrag zu ruhen. Für diese Zeit wird keine Sparzulage gewährt. Prinzipiell kann aber weiterhin in den Vertrag eingezahlt werden, eine staatliche Förderung ist aber nicht mehr möglich. Eine Liste der aktiv angebotenen VL-Fonds finden Sie z.B. unter http://www.bvi.de.

Nach dem 7. Jahr können Sie über das angesparte Vermögen verfügen. Dieses kann aber auch liegen bleiben und weiter wachsen. So bietet ein VL-Depot die Möglichkeit, auf einen günstigeren Auszahlungszeitpunkt zu warten, um zum Beispiel kurzfristig auftretenden Kursschwankungen zu glätten, um damit eine bessere Rendite zu erzielen.

Tipp: Auch wenn Sie keine VL von Ihrem Arbeitgeber erhalten, zahlen Sie einfach freiwillig in einen VL-fähigen Aktienfonds-Sparvertrag ein und sichern Sie sich die staatliche AN-Sparzulage. Verschenken Sie kein Geld!

Das Prinzip ist einfach: Zunächst schließen Sie als Anleger mit einer Investmentgesellschaft einen Fondssparplan über VL ab. Der Arbeitgeber erhält davon eine Abschrift. Die VL fließt von da an durch Überweisung des Arbeitgebers regelmäßig meist monatlich in den von Ihnen als Arbeitnehmer gewählten VL-fähigen Fonds.

Was mache ich mit meiner bestehenden VL-Anlage, wenn ich wechseln will?

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die VL auf mehrere Sparverträge aufzuteilen und auch auf mehrere Konten zu überweisen, wenn Sie als Arbeitnehmer das so wünschen. Der "alte" Vertrag würde somit von Ihnen nicht mehr bespart und bliebe zum Beispiel bis zum Ablauf der Sperrfrist liegen, damit Sie die AN-Sparzulage nicht verlieren.

Beispiel: Sie haben Anspruch auf VL vom Arbeitgeber in Höhe von € 26 (DM 52) pro Monat und wollen die maximale AN-Sparzulage bei einer Anlage in einen VL-fähigen, international anlegenden Aktienfonds ausnutzen. Nach Abschluss des Vertrages zur Anlage der VL in einen Aktienfonds überweist Ihr Arbeitgeber € 34 monatlich (€ 26 vormals DM 52) vom Arbeitgeber + € 8 von Ihrem Gehalt.

Sensivitätsanalyse 

VL-Anlage (vor Kosten) in einen global anlegenden, konservativ gut gemanagten Aktienfonds; Prämisse: Der durchschnittliche Wertzuwachs wird aus den Zahlungen des Arbeitgebers € 26 p. M. und den Eigenleistung des Anlegers € 8 p. M. gerechnet.

 

... % Ø Wertzuwachs pro Jahr *)

(Annahmen) 

0 %

 

3 %

 

6 %

 

9 %*)

 

Einzahlungen:                

 

vom Arbeitgeber monatlich € 26 für 6 Jahre

1.872

 64%

1.872 €

 59 %

1.872 €

 54 %

1.872 €

 50 %

+

Ihre Eigenleistung € 8 monatlich für 6 Jahre

576 €

 20%

576 €

 18 %

576 €

 17 %

576 €

 16 %

+

maximale staatliche AN-Sparzulage (20%) = € 80,--pro Jahr x 6 Jahre = 480 €

480 €

 16%

480 €

 15%

480 €

 14%

480 €

 13%

+

Ø Wertzuwachs ... % pro Jahr (vor Kosten)

0 €

   0%

257 €

   8%

514 €

 15%

771 €

 21%

Auszahlungsbetrag nach 7 Jahren rund

2.928

100%

3.185

100%

3.442

100%

3.699

100%

*) kfm. gerundet. Von 1991-2001 erreichten VL-Sparformen in deutsche Aktienfonds im Durchschnitt einen jährlichen Wertzuwachs von 9 % (http://www.bvi.de). International, konservativ anlegende Aktienfonds erreichten deutlich bessere Ergebnisse: 12,7% pro Jahr (!) Wertsteigerung war beispielsweise der Durchschnittswert des Templeton Growth Fund (US $) von 1954-2008. Ergebnisse der Vergangenheit bei Aktienfonds sind keine Garantie für die Zukunft; sie können schlechter oder besser sein.

Schlechtester Eintrittsfall (worst case) bei einem Investment in Einzelaktien (von einer Kapitalbeteiligung in Einzelaktien raten wir dringend ab!): Bei einer Seitwärtsbewegung (0% Wertzuwachs) einer Einzelaktie gehörten dem Anleger in 7 Jahren immer noch € 2.928, bei einem eigenem Kapitaleinsatz von nur € 576. Selbst bei einem theoretischen Totalverlust z.B. einer Einzelaktie - bei international anlegenden konservativ gut gemanagten Aktienfonds dagegen ausgeschlossen, denn die Börse hat sich immer wieder erholt (nicht so dagegen bei Einzelaktien) - hätte der Anleger trotzdem noch die staatliche AN-Sparzulage von € 480 nach 7 Jahren; sein maximales Verlustrisiko beträgt somit max. € 96 (€ 576 ./. € 480).

Und welche zusätzlich erzielbaren Renditechancen mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit stehen erst den überschaubaren Wertschwankungen eines international konservativ anlegenden Aktienfonds gegenüber? Eigenanteile von regelmäßig weniger als 16-20% aufbringen und dafür nach 7 Jahren 100% erhalten?!?  

Sie müssen also keinen Bausparvertrag (inflationsgefährdete Geldanlage) je nach Anbieter und Tarif mit lediglich 2-4% pro Jahr Verzinsung in der Ansparphase abschließen; denn mehr als diese Mini-Verzinsung - unter Umständen noch abzüglich der Abschlussgebühr (1% ? auf die Bausparsumme) und weiterer Kosten - erhalten Sie von der Bausparkasse auf keinen Fall! 

Hinweise

Das Ansparen vermögenswirksamer Leistungen (VL-Sparen) beispielsweise in mehrere, zeitlich aufeinander folgende, international und konservativ anlegende Aktienfonds (inflationsgeschützt) kann so langfristig betrachtet zu einem beachtlichen Kapitalstock führen.

Sie sehen: mit der Anlageform in einer renditeerhöhten Anlageklasse (Sparplan mit Zuschuss) können Sie mit VL langfristig einen Teil Ihrer privaten Altersvorsorge absichern. Je früher Sie mit kleinen regelmäßigen Sparbeiträgen beginnen, desto besser.

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BESEMA GmbH Beteiligung Service Management * Stand: 17. Oktober 2009
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