Wussten Sie, dass es auch heute noch Kunden gibt, die
gar keine Gebühren von Ihrer Bank bzw. Sparkasse verlangen?
AGB eines Privatkunden
(Glosse) – Stand 2003
An alle Bankdirektoren und
Leiter von Sparkassen
Der steigende Kostendruck unseres privaten Haushalts
zwingt uns, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der geänderten
wirtschaftlichen Situation mit sofortiger Wirkung anzupassen. Die
wichtigsten Änderungen erhalten Sie nachstehend.
1.
Kontoführungspreise (Grundgebühr zuzüglich Kosten je Buchung)
Für das Abgeben der Überweisungsvordrucke wird ein
monatlicher Pauschalpreis von € 6 erhoben. Damit sind einerseits die Kosten
für das Porto bzw. für die An- und Abfahrt einschließlich der Wartezeiten an
Ihrem Schalter abgegolten. Sollte die Wartezeit an Ihrem Schalter 5 Minuten
überschreiten, sind pro angebrochener Viertelstunde weitere Kosten in Form
einer Warteverzögerungsgebühr in Höhe
von € 10 fällig.
2.
Klartextgebühr
Für die Dechiffrierung Ihrer bankchinesischen
Computerausdrucke einschließlich einer Leseabschrift für unsere Unterlagen
erheben wir eine Klartextgebühr in
Höhe von € 6 je Ausdruck.
3.
Werbemailings
Für mehr als zwei ungefragt zugesandte und völlig
hirnrissig und nichtssagend formulierte Werbebroschüren erheben wir pro
Monat eine Vernichtungsgebühr (2
Freiposten) in Höhe von € 10 je Werbemailing.
4.
Vermittlung institutseigener Vermögensanlagen
Bei der Vermittlung institutseigener Investmentfonds,
die nicht einmal die Benchmark übertreffen, erhalten wir eine
Enttäuschungsgebühr in Höhe von € 100
sowie die vollständige Rückerstattung der versteckten und offenen
Provisionen und Gebühren, die die Bank oder Sparkasse aus unserem sauer
verdientem Anlagegeld daraus zwischenzeitlich erzielt hat sowie unsere
Opportunitätskosten für entgangenen Gewinn alternativer Vermögensanlagen als
Ersatz für die aufgeschwatzte, misslungene Vermögensanlage aufgrund der
einseitigen Bank- bzw. Sparkassenempfehlung einschließlich des Agios
(Aufgeldes).
5.
Zahlungsverkehr
Wenn eine am Zahlungsverkehr unseres Haushalts
teilnehmende Bank oder Sparkasse
-
vereinbarte Konditionen in Kontokorrent und Darlehen
ignoriert,
-
absolut falsche Zinssätze einstellt und uns durch im
Kontoauszug anders lautende täuscht,
-
unzulässige oder überhöhte Gebühren berechnet,
-
variable Zinsen verspätet oder gar nicht anpasst,
-
vereinbarte Annuitätendarlehen als Tilgungsdarlehen abrechnet,
dann übernimmt diese auf erstes Anfordern die
selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf sämtliche Aus- äh
Einreden der Vorausklage, der Verjährung, der Aufrechnung, der Anfechtung,
der Anzeige, für die Erfüllung aller Verpflichtungen sowie die unverzügliche
und vollständige Rückerstattung der dafür zwischenzeitlich kassierten
Sollzinsen und die Gutschrift des uns zustehenden Wiederanlagezinses
einschließlich aller Nebenforderungen.
Da auch bei der Berechnung der Rückerstattung
menschliches Versagen nicht ausgeschlossen ist, wie die Erfahrung zeigt,
gewähren wir der belasteten Bank bzw. Sparkasse einen Dispositionskredit in
Höhe unserer monatlich zum 30. fälligen Zins- und Gebührenforderungen. Der
Zinssatz ist variabel und beträgt 500 % vom "Geldmarktsatz unter Banken",
jedoch maximal 15 % pro Jahr als Zinscap.
6.
Kreditinstitute und SCHUFA sind verpflichtet, auch Gutes über
Darlehensnehmer bekannt zu geben
Die am Zahlungs- und Kredit-/Darlehensverkehr unseres
Haushalts teilnehmenden Banken und Sparkassen verpflichten sich, der
Schutzgemeinschaft
für allgemeine
Kreditsicherung (SCHUFA) nicht nur jedes „Negativmerkmal“ zu übermitteln,
sondern ebenso schnell und vollständig "Positivmerkmale“, wie zum Beispiel
vereinbarungsgemäße Abwicklung oder gar vorzeitige Darlehensrückzahlung. Uns
ist unaufgefordert Mitteilung bei der SCHUFA über die uns betreffenden
gemeldeten und gespeicherten Daten zu machen.
7.
Zeichnungsgebühr für Aktien-Kaufaufträge
Die Entgeltschinderei (bis zu 15 EURO) für diese Gebühr
ist aufgrund eines Urteils des Landgerichts Dortmund untersagt.
8.
Buchungsgebühren
Solange wir unserer Bank oder Sparkasse wirtschaftlich
nicht total ausgeliefert sind, darf diese uns nur den Selbstkostenpreis für
jede Buchung einschließlich anteiliger Kontogrundgebühr berechnen, den diese
selbst gegenüber der Europäischen Zentralbank je elektronischer Buchung mit
maximal 1,75 Cent bezahlt, statt sonst bis zu
Euro 1,44, die die Bank oder Sparkasse gewöhnlich normal dummen
Kunden in Rechnung stellt. Damit
entfällt der Wuchervorwurf, dass Inlandsüberweisungen bei normal dummen
Kunden bis zu 8.000 Prozent teurer sind als die
Selbstkosten der Kreditinstitute für elektronische Überweisungen innerhalb
Europas.
Die weiteren Einzelheiten unserer AGB entnehmen Sie dem
Preisaushang, meist veröffentlicht links hinter dem Schreibtisch.