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Wussten Sie, dass es auch heute noch Kunden gibt, die gar keine Gebühren von Ihrer Bank bzw. Sparkasse verlangen?

 

AGB eines Privatkunden (Glosse) – Stand 2003

 

An alle Bankdirektoren und Leiter von Sparkassen

Der steigende Kostendruck unseres privaten Haushalts zwingt uns, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der geänderten wirtschaftlichen Situation mit sofortiger Wirkung anzupassen. Die wichtigsten Änderungen erhalten Sie nachstehend.

1.     Kontoführungspreise (Grundgebühr zuzüglich Kosten je Buchung)

Für das Abgeben der Überweisungsvordrucke wird ein monatlicher Pauschalpreis von € 6 erhoben. Damit sind einerseits die Kosten für das Porto bzw. für die An- und Abfahrt einschließlich der Wartezeiten an Ihrem Schalter abgegolten. Sollte die Wartezeit an Ihrem Schalter 5 Minuten überschreiten, sind pro angebrochener Viertelstunde weitere Kosten in Form einer Warteverzögerungsgebühr in Höhe von € 10 fällig.

2.     Klartextgebühr

Für die Dechiffrierung Ihrer bankchinesischen Computerausdrucke einschließlich einer Leseabschrift für unsere Unterlagen erheben wir eine Klartextgebühr in Höhe von € 6 je Ausdruck.

3.     Werbemailings

Für mehr als zwei ungefragt zugesandte und völlig hirnrissig und nichtssagend formulierte Werbebroschüren erheben wir pro Monat eine Vernichtungsgebühr (2 Freiposten) in Höhe von € 10 je Werbemailing.

4.     Vermittlung institutseigener Vermögensanlagen

Bei der Vermittlung institutseigener Investmentfonds, die nicht einmal die Benchmark übertreffen, erhalten wir eine Enttäuschungsgebühr in Höhe von € 100 sowie die vollständige Rückerstattung der versteckten und offenen Provisionen und Gebühren, die die Bank oder Sparkasse aus unserem sauer verdientem Anlagegeld daraus zwischenzeitlich erzielt hat sowie unsere Opportunitätskosten für entgangenen Gewinn alternativer Vermögensanlagen als Ersatz für die aufgeschwatzte, misslungene Vermögensanlage aufgrund der einseitigen Bank- bzw. Sparkassenempfehlung einschließlich des Agios (Aufgeldes).

5.      Zahlungsverkehr

Wenn eine am Zahlungsverkehr unseres Haushalts teilnehmende Bank oder Sparkasse

-        Belastungen verfrüht und Gutschriften verspätet ausführt,

-        vereinbarte Konditionen in Kontokorrent und Darlehen ignoriert,

-        absolut falsche Zinssätze einstellt und uns durch im Kontoauszug anders lautende täuscht,

-        unzulässige oder überhöhte Gebühren berechnet,

-        variable Zinsen verspätet oder gar nicht anpasst,

-        vereinbarte Annuitätendarlehen als Tilgungsdarlehen abrechnet,

dann übernimmt diese auf erstes Anfordern die selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf sämtliche Aus- äh Einreden der Vorausklage, der Verjährung, der Aufrechnung, der Anfechtung, der Anzeige, für die Erfüllung aller Verpflichtungen sowie die unverzügliche und vollständige Rückerstattung der dafür zwischenzeitlich kassierten Sollzinsen und die Gutschrift des uns zustehenden Wiederanlagezinses einschließlich aller Nebenforderungen.

Da auch bei der Berechnung der Rückerstattung menschliches Versagen nicht ausgeschlossen ist, wie die Erfahrung zeigt, gewähren wir der belasteten Bank bzw. Sparkasse einen Dispositionskredit in Höhe unserer monatlich zum 30. fälligen Zins- und Gebührenforderungen. Der Zinssatz ist variabel und beträgt 500 % vom "Geldmarktsatz unter Banken", jedoch maximal 15 % pro Jahr als Zinscap.

6.     Kreditinstitute und SCHUFA sind verpflichtet, auch Gutes über Darlehensnehmer bekannt zu geben

Die am Zahlungs- und Kredit-/Darlehensverkehr unseres Haushalts teilnehmenden Banken und Sparkassen verpflichten sich, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) nicht nur jedes „Negativmerkmal“ zu übermitteln, sondern ebenso schnell und vollständig "Positivmerkmale“, wie zum Beispiel vereinbarungsgemäße Abwicklung oder gar vorzeitige Darlehensrückzahlung. Uns ist unaufgefordert Mitteilung bei der SCHUFA über die uns betreffenden gemeldeten und gespeicherten Daten zu machen.

7.     Zeichnungsgebühr für Aktien-Kaufaufträge

Die Entgeltschinderei (bis zu 15 EURO) für diese Gebühr ist aufgrund eines Urteils des Landgerichts Dortmund untersagt.

8.     Buchungsgebühren

Solange wir unserer Bank oder Sparkasse wirtschaftlich nicht total ausgeliefert sind, darf diese uns nur den Selbstkostenpreis für jede Buchung einschließlich anteiliger Kontogrundgebühr berechnen, den diese selbst gegenüber der Europäischen Zentralbank je elektronischer Buchung mit maximal 1,75 Cent bezahlt, statt sonst bis zu Euro 1,44, die die Bank oder Sparkasse gewöhnlich normal dummen Kunden in Rechnung stellt. Damit entfällt der Wuchervorwurf, dass Inlandsüberweisungen bei normal dummen Kunden bis zu 8.000 Prozent teurer sind als die Selbstkosten der Kreditinstitute für elektronische Überweisungen innerhalb Europas.

 

Die weiteren Einzelheiten unserer AGB entnehmen Sie dem Preisaushang, meist veröffentlicht links hinter dem Schreibtisch.

 

BESEMA GmbH Beteiligung Service Management * Stand: 17. Oktober 2009
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